Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
So entsteht der Unterschied zwischen den Kassen
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für alle Kassen derselbe allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 laut Bundesregierung bei 2,9 Prozent, die einzelnen Kassen liegen aber deutlich darüber und darunter.
Wer angestellt ist, zahlt davon die Hälfte, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Selbstständige und freiwillig Versicherte zahlen den Zusatzbeitrag allein. Entscheidend ist das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Was darüber liegt, wird nicht verbeitragt.
Weil die Leistungen der Kassen zu 95 Prozent gesetzlich festgelegt sind, liegt der Unterschied vor allem bei Zusatzleistungen und Service. Der Rechner zeigt, was ein Wechsel allein beim Beitrag bringt.
Sonderkündigungsrecht und Fristen
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kasse muss Sie schriftlich informieren, und Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der erhöhte Beitrag erstmals erhoben wird. Ohne Erhöhung gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten, danach kündigen Sie mit zwei Monaten Frist zum Monatsende.
Die neue Kasse übernimmt die Kündigung, in der Regel genügt der Mitgliedsantrag. Einen Wechsel sollten Sie nicht nur am Beitrag festmachen. Prüfen Sie, ob Ihnen Satzungsleistungen wie Zahnreinigung, Impfungen, Osteopathie oder Bonusprogramme wichtig sind.
Der Rechner betrachtet nur den Zusatzbeitrag. Wenn Ihre Kasse den Beitrag im Laufe des Jahres erhöht oder senkt, ändert sich die Ersparnis. Für Familienversicherte oder Rentner können abweichende Regeln gelten.
Rechnen Sie außerdem mit Ihrer tatsächlichen Beitragsbasis. Bei variablem Einkommen, etwa als Selbstständiger, richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen laut Steuerbescheid, mindestens aber nach einer gesetzlichen Mindestgrundlage. Wer viel verdient, liegt oft an der Beitragsbemessungsgrenze, dann ist die Ersparnis am höchsten. Vergleichen Sie vor dem Wechsel die Beiträge aller Kassen im Vergleichsportal des GKV-Spitzenverbands.
Tipps und typische Fehler
Vor dem Wechsel prüfen.
- Zusatzbeitrag: Aktuellen Satz der Kasse vergleichen.
- Leistungen: Satzungsleistungen und Bonusprogramm ansehen.
- Fristen: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nutzen.
- Familienversicherung: Gilt bei der neuen Kasse weiter.
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Häufige Fragen
Wie viel kann ich durch einen Krankenkassenwechsel sparen?
Bei 3.500 Euro Brutto und 0,9 Prozentpunkten Unterschied sparen Angestellte rund 189 Euro im Jahr.
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Nach 12 Monaten Mitgliedschaft oder sofort bei einer Beitragserhöhung mit Sonderkündigungsrecht.
Zahlen alle Krankenkassen den gleichen Beitrag?
Der allgemeine Beitragssatz ist gleich. Unterschiede entstehen beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?
Er liegt laut Bundesregierung bei 2,9 Prozent.
Muss ich beim Kassenwechsel kündigen?
Nein, die neue Kasse übernimmt die Kündigung bei der alten Kasse nach Ihrem Beitritt.
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