Finanzen & Sparen

Zusatzbeitrag berechnen

Arbeitnehmer und Rentner zahlen die Hälfte des Zusatzbeitrags, freiwillig versicherte Selbstständige den vollen Satz. Steigt er von 2,9 auf 3,3 Prozent, kostet das bei 3.500 Euro brutto 7 Euro im Monat oder 84 Euro im Jahr.

Einkommen und Beitragssatz
Arbeitnehmer: Bruttolohn. Rentner: gesetzliche Bruttorente. Freiwillig Versicherte: alle beitragspflichtigen Einnahmen.
Steht im Schreiben Ihrer Krankenkasse oder auf deren Website.
Ergebnis

Aktualisiert am · Verantwortlich: Leon Blatz · 6 Quellen · So prüfen wir

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wie der Zusatzbeitrag berechnet wird

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen: dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der für alle Kassen gleich ist, und dem Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse in ihrer Satzung selbst festlegt (§ 242 SGB V). Reichen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, erhöhen die Kassen den Zusatzbeitrag, meist zum 1. Januar. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den das Bundesministerium für Gesundheit jedes Jahr bekannt gibt, betrug für 2026 2,9 Prozent; die Kassen dürfen davon abweichen.

Beide Teile werden auf das beitragspflichtige Einkommen erhoben, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat. Für 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 eine Grenze von 6.375 Euro beschlossen, die noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Wer mehr verdient, zahlt den Beitrag nur aus der Grenze; im Rechner wählen Sie aus, welche Grenze gelten soll.

Wer welchen Anteil trägt, hängt von der Versichertengruppe ab. Arbeitnehmer zahlen die Hälfte des Zusatzbeitrags, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Bei Rentnern übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge auf die gesetzliche Rente (§ 249a SGB V). Freiwillig versicherte Selbstständige tragen den vollen Zusatzbeitrag selbst; für sie gilt eine Mindestbemessungsgrundlage, 2026 sind das 1.318,33 Euro im Monat.

Ihr Anteil=min (Einkommen; Beitragsbemessungsgrenze)×Zusatzbeitragssatz×½ (Arbeitnehmer , Rentner) bzw .×1 (freiwillig versichert); Mehrkosten=Anteil neu−Anteil alt\text{Ihr Anteil} = \text{min}\,\left(\text{Einkommen};\ \text{Beitragsbemessungsgrenze}\right) \times \text{Zusatzbeitragssatz} \times ½\,\left(\text{Arbeitnehmer}\,{,}\ \text{Rentner}\right)\,\text{bzw}\,. \times 1\,\left(\text{freiwillig versichert}\right);\ \text{Mehrkosten} = \text{Anteil neu} - \text{Anteil alt}

Beispiel: Eine Angestellte verdient 3.500 Euro brutto. Ihre Kasse erhöht den Zusatzbeitrag von 2,9 auf 3,3 Prozent. Ihr Anteil steigt von 50,75 Euro auf 57,75 Euro im Monat, sie zahlt also 7 Euro im Monat oder 84 Euro im Jahr mehr. Wäre sie freiwillig versicherte Selbstständige mit demselben Einkommen, wären es 14 Euro im Monat.

Erhöhung: Sonderkündigungsrecht und Wechsel

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie nach § 175 Abs. 4 SGB V ein Sonderkündigungsrecht. Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, für den der höhere Satz erstmals erhoben wird, auch wenn die übliche Bindung von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam; bis dahin zahlen Sie den erhöhten Beitrag. Die neue Kasse übernimmt in der Regel die Kündigung bei der alten.

Bei Rentnern wirkt eine Änderung des Zusatzbeitrags auf die Rente erst ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Änderung, weil die Rentenversicherung die Beiträge einbehält (§ 247 SGB V). Eine Erhöhung zum 1. Januar wird bei der Rente also ab dem 1. März abgezogen. Auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge zahlen Rentner den vollen Beitrag selbst; das bildet dieser Rechner nicht ab.

Ob sich ein Wechsel lohnt, zeigt der Krankenkassen-Wechsel-Rechner mit dem Unterschied zwischen zwei Kassen. Achten Sie neben dem Beitrag auf Leistungen wie Zusatzleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife. Die Pflichtleistungen sind bei allen Kassen weitgehend gleich.

Rechenbeispiele Schritt für Schritt

Angestellte mit 3.500 € brutto, Erhöhung von 2,9 auf 3,3 %

Eine Sachbearbeiterin verdient 3.500 € brutto. Ihre Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. Januar um 0,4 Prozentpunkte.

Ihr Anteil bisher (3.500 € × 2,9 % ÷ 2)50,75 €
Ihr Anteil neu (3.500 € × 3,3 % ÷ 2)57,75 €
Mehrkosten pro Monat7,00 €
Mehrkosten pro Jahr84,00 €

Die Erhöhung kostet sie 84 € im Jahr. Den gleichen Betrag zahlt der Arbeitgeber zusätzlich.

Rentnerin mit 1.600 € Rente, Erhöhung auf 3,5 %

Eine Rentnerin bezieht 1.600 € gesetzliche Bruttorente und ist in der Krankenversicherung der Rentner. Ihre Kasse erhöht von 2,9 auf 3,5 %.

Ihr Anteil bisher23,20 €
Ihr Anteil neu28,00 €
Mehrkosten pro Monat4,80 €
Krankenkassenbeitrag insgesamt (Ihr Anteil)144,80 €

Die Rente sinkt um 4,80 € im Monat, allerdings erst ab dem zweiten Monat nach der Erhöhung. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar also ab März.

Freiwillig versicherter Selbstständiger mit 4.200 €

Ein Grafiker ist selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, mit Krankengeldanspruch. Sein beitragspflichtiges Einkommen beträgt 4.200 € im Monat. Die Kasse erhöht von 2,9 auf 3,4 %.

Zusatzbeitrag bisher (voller Satz)121,80 €
Zusatzbeitrag neu142,80 €
Mehrkosten pro Jahr252,00 €
Krankenkassenbeitrag insgesamt neu756,00 €

Weil er den Beitrag allein trägt, kostet ihn die Erhöhung 252 € im Jahr, doppelt so viel wie einen Angestellten mit gleichem Einkommen.

Gutverdiener 2027: Rechnung mit der geplanten Grenze von 6.375 €

Ein Ingenieur verdient 7.500 € brutto. Seine Kasse erhöht 2027 von 3,1 auf 3,5 %. Gerechnet wird mit der vom Kabinett beschlossenen Beitragsbemessungsgrenze 2027.

Beitragspflichtig höchstens6.375,00 €
Ihr Anteil neu111,56 €
Mehrkosten pro Monat12,75 €
Mehrkosten pro Jahr153,00 €

Mehr als 12,75 € im Monat kann eine Erhöhung um 0,4 Punkte einen Arbeitnehmer bei dieser Grenze nicht kosten. Mit der Grenze 2026 wären es 11,63 €.

Sonderfälle und Grenzen

  • Übergangsbereich (Midijob): Bei einem Arbeitsentgelt von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat (Stand 2026) zahlen Arbeitnehmer Beiträge aus einer verminderten Bemessungsgrundlage. Der tatsächliche Anteil liegt dann unter dem Rechenergebnis.
  • Bürgergeld und Arbeitslosengeld: Für Bezieher von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld zahlt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Beiträge. Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags trifft sie nicht direkt.
  • Selbstständige mit schwankendem Einkommen: Freiwillig Versicherte zahlen zunächst vorläufige Beiträge nach dem letzten Steuerbescheid. Sie werden später mit dem tatsächlichen Einkommen endgültig festgesetzt, Nachzahlungen sind möglich.
  • Pflegeversicherung: Die Beiträge zur Pflegeversicherung kommen hinzu und hängen nicht vom Zusatzbeitrag ab. Sie bleiben bei einem Kassenwechsel gleich.
  • Ermäßigter Satz: Freiwillig Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen 14,0 statt 14,6 Prozent allgemeinen Beitrag. Der Zusatzbeitrag ist derselbe.

Häufige Fragen

Was kostet mich eine Erhöhung des Zusatzbeitrags?

Als Arbeitnehmer zahlen Sie die Hälfte der Erhöhung auf Ihr Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Steigt der Satz um 0,4 Prozentpunkte, sind das bei 3.000 Euro brutto 6 Euro im Monat. Selbstständige zahlen den doppelten Betrag.

Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?

Für 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit 2,9 Prozent festgelegt. Der Wert für 2027 wird bis Anfang November im Bundesanzeiger veröffentlicht. Viele Kassen erheben einen höheren Zusatzbeitrag als den Durchschnitt.

Darf ich bei einer Erhöhung sofort kündigen?

Ja. Bei einer Erhöhung können Sie bis zum Ende des Monats kündigen, ab dem der höhere Satz gilt, unabhängig von der zwölfmonatigen Bindung. Wirksam wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats.

Wo finde ich den Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?

Kassen informieren ihre Mitglieder in der Regel per Brief oder E-Mail, bevor ein höherer Satz gilt. Der aktuelle Satz steht außerdem auf ihrer Website und in der Liste der Zusatzbeiträge, die der GKV-Spitzenverband veröffentlicht.

Zahle ich den Zusatzbeitrag auch auf Weihnachtsgeld?

Ja, auf Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld fallen ebenfalls Beiträge an, soweit die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des Jahres noch nicht ausgeschöpft ist. Der Rechner betrachtet nur das laufende Monatseinkommen.

Wie viel kostet 0,1 Prozent mehr Zusatzbeitrag?

Als Arbeitnehmer zahlen Sie die Hälfte, also 0,05 % Ihres Bruttos: bei 3.000 € sind das 1,50 € im Monat oder 18 € im Jahr. An der Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 5.812,50 € sind es höchstens 2,91 € im Monat.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag 2027?

Jede Kasse legt ihren Satz selbst fest, meist zum 1. Januar. Der amtliche Durchschnittswert für 2027 wird Anfang November im Bundesanzeiger bekannt gegeben; für 2026 beträgt er 2,9 %. Tragen Sie im Rechner den Satz Ihrer Kasse ein.

Was zahlen Selbstständige bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags?

Freiwillig versicherte Selbstständige tragen den Zusatzbeitrag allein. Steigt er um 0,5 Prozentpunkte, kostet das bei 4.200 € Einkommen 21 € im Monat oder 252 € im Jahr, mindestens gerechnet aus 1.318,33 € (Stand 2026).

Wie viel Zusatzbeitrag zahle ich bei 3.000 Euro brutto?

Bei einem Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent zahlen Sie als Arbeitnehmer die Hälfte, also 1,45 Prozent von 3.000 Euro: 43,50 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag. Dazu kommt Ihr Anteil am allgemeinen Beitrag von 7,3 Prozent, das sind 219 Euro.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag höchstens?

Gesetzlich gibt es keine feste Obergrenze für den Satz, jede Kasse legt ihn nach ihrem Finanzbedarf fest. Begrenzt ist aber das Einkommen, auf das er erhoben wird: 2026 höchstens 5.812,50 Euro im Monat. Bei 3,5 Prozent zahlt ein Arbeitnehmer damit höchstens 101,72 Euro im Monat.

Zahlen Rentner den vollen Zusatzbeitrag?

Nein, auf die gesetzliche Rente zahlen pflichtversicherte Rentner seit 2019 nur die Hälfte, die Rentenversicherung trägt die andere Hälfte. Auf Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge zahlen sie dagegen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag selbst, bei Betriebsrenten nach Abzug eines Freibetrags.

Wann erfahre ich, ob meine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht?

Die meisten Kassen beschließen neue Sätze zum Jahresende und informieren ihre Mitglieder meist im Dezember. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Folgejahr wird jeweils bis Anfang November im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für 2026 liegt er bei 2,9 Prozent.

Wie lange bin ich nach einem Kassenwechsel gebunden?

Nach einem Wechsel sind Sie in der Regel zwölf Monate an die neue Kasse gebunden. Erhöht diese in der Zeit ihren Zusatzbeitrag, gilt aber wieder das Sonderkündigungsrecht. Danach können Sie mit einer Frist bis zum Ende des übernächsten Monats wechseln.

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