Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
So funktioniert der Festzuschuss
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnersatz keinen prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten, sondern einen Festzuschuss. Er richtet sich nach dem Befund und bezieht sich auf die Kosten der Regelversorgung, also der zahnmedizinisch notwendigen Standardlösung. Die Höhe der Regelversorgung steht im Heil- und Kostenplan.
Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent dieser Kosten. Wer sein Bonusheft in den letzten fünf Jahren lückenlos geführt hat, erhält 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Dafür muss im Kalenderjahr mindestens eine zahnärztliche Kontrolle stattgefunden haben.
Entscheiden Sie sich für eine höherwertige Versorgung, etwa Keramik statt Metall oder ein Implantat, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Der Festzuschuss bleibt gleich, den Rest tragen Sie. Bei Härtefällen übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig.
Der Rechner rechnet Gesamtkosten minus Festzuschuss.
Tipps zum Sparen
Führen Sie das Bonusheft regelmäßig, mindestens eine Kontrolle pro Jahr. Schon ein ausgelassenes Jahr kann den Bonus kosten. Der Unterschied zwischen 60 und 75 Prozent kann mehrere hundert Euro ausmachen.
Lassen Sie sich vom Zahnarzt den Heil- und Kostenplan geben, bevor die Behandlung beginnt. Die Krankenkasse prüft den Plan und bewilligt den Festzuschuss. Holen Sie bei teuren Behandlungen eine Zweitmeinung oder einen zweiten Kostenvoranschlag ein.
Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil senken, hat aber meist Wartezeiten und Leistungsgrenzen in den ersten Jahren. Sie lohnt sich vor allem, wenn sie vor einem konkreten Behandlungsbedarf abgeschlossen wird.
Der Rechner bildet nur den Festzuschuss der gesetzlichen Kassen ab. Privat Versicherte rechnen nach ihrem Tarif.
Wer mehrere Zähne ersetzen lässt, sollte prüfen, ob die Behandlung in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden kann. Der Festzuschuss gilt je Befund, sodass sich bei mehreren Befunden mehrere Zuschüsse addieren. Fragen Sie die Praxis nach einer Aufstellung, welcher Befund mit welchem Festzuschuss in den Plan einfließt.
Heben Sie den genehmigten Plan und die Rechnung auf, falls Sie später Zahnzusatzversicherung oder Steuer geltend machen.
Tipps und typische Fehler
Zahnersatz günstiger machen.
- Bonusheft: Jährlich zur Kontrolle gehen.
- Kostenplan: Vor der Behandlung genehmigen lassen.
- Zweitmeinung: Bei hohen Kosten einholen.
- Zusatzversicherung: Wartezeiten beachten.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss beim Zahnersatz?
60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent.
Was ist die Regelversorgung?
Die zahnmedizinisch notwendige Standardversorgung, auf die sich der Festzuschuss bezieht.
Wann gibt es 100 Prozent?
Bei Härtefällen, etwa bei geringem Einkommen, übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz?
60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent.
Wie lange muss das Bonusheft geführt werden?
Fünf Jahre für 70 Prozent, zehn Jahre für 75 Prozent.
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