Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was steckt in der Prämie?
Auf fast jeden Versicherungsbeitrag kommt die Versicherungsteuer. Der Versicherer zieht sie mit dem Beitrag ein und führt sie an das Bundeszentralamt für Steuern ab. Grundlage ist das Versicherungsteuergesetz. Der Regelsatz nach § 6 beträgt 19 Prozent des Nettobeitrags und gilt etwa für Hausrat, Haftpflicht, Kfz und Rechtsschutz.
Für einige Sparten gelten abweichende Sätze. Die Feuerversicherung wird mit 22 Prozent besteuert, die verbundene Wohngebäudeversicherung mit 17,75 Prozent, die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr mit 3,8 Prozent. Kranken-, Lebens- und Pflegeversicherungen sind in der Regel steuerfrei. Diese Sätze sind im Rechner hinterlegt, Stand prüfen; über „eigener Steuersatz“ können Sie jeden anderen Wert eintragen.
Der Rechner arbeitet in beide Richtungen. Kennen Sie den Nettobeitrag aus dem Angebot, berechnet er Steuer und Bruttobetrag. Kennen Sie nur den Betrag auf dem Kontoauszug, zieht er die Steuer heraus. Zusätzlich sehen Sie, welcher Betrag bei monatlicher oder vierteljährlicher Zahlung je Rate fällig ist.
Wofür die Berechnung nützlich ist
Viele Vergleichsportale zeigen Bruttobeiträge, manche Maklerangebote Nettobeiträge. Wer Angebote nebeneinanderlegt, sollte sicherstellen, dass beide auf derselben Basis stehen. Ein Unterschied von 19 Prozent ist bei teuren Policen wie einer Wohngebäudeversicherung schnell ein dreistelliger Betrag. Der Rechner hilft, beide Angaben vergleichbar zu machen.
Für Unternehmer ist wichtig: Die Versicherungsteuer ist keine Umsatzsteuer. Sie kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, sondern ist Teil des Betriebsaufwands. In der Buchhaltung wird der Bruttobeitrag einschließlich Steuer als Aufwand gebucht. Auf den Beitrag selbst fällt keine Umsatzsteuer an, weil Versicherungsleistungen umsatzsteuerfrei sind.
Bei kombinierten Policen wie Wohngebäude mit Elementarschäden kann der Versicherer den Beitrag auf Bestandteile mit unterschiedlichen Sätzen aufteilen. Der ausgewiesene Steuerbetrag auf der Beitragsrechnung ist dann maßgeblich. Ratenzuschläge bei unterjähriger Zahlung gehören ebenfalls zum versteuerten Entgelt; rechnen Sie sie in den Jahresbeitrag ein, wenn Sie den genauen Betrag brauchen.
Den Gesamtbetrag aller Policen eines Haushalts ermittelt der Rechner für Versicherungskosten, eine passende Versicherungssumme für den Hausrat der entsprechende Rechner. Die Steuersätze können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Prüfen Sie deshalb die Angabe auf Ihrer Beitragsrechnung. Der Rechner ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Beiträge vergleichen.
- Basis: Netto oder brutto.
- Sparte: Satz prüfen.
- Raten: Zuschläge beachten.
- Rechnung: Ausweis maßgeblich.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungsteuer?
Der Regelsatz beträgt 19 Prozent des Nettobeitrags, für Feuer- und Gebäudeversicherungen gelten abweichende Sätze. Stand prüfen.
Kann ich die Versicherungsteuer als Vorsteuer abziehen?
Nein, sie ist keine Umsatzsteuer und gehört bei Unternehmen zum Aufwand.
Welche Versicherungen sind steuerfrei?
Unter anderem Lebens-, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie bestimmte Rentenversicherungen.
Wer führt die Versicherungsteuer ab?
Der Versicherer, er zieht sie mit dem Beitrag ein.
Ist die Versicherungsteuer bei Unternehmen absetzbar?
Ja, als Teil des Betriebsaufwands, aber nicht als Vorsteuer.
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- Versicherungsteuer Kfz
- Versicherungsbeitrag netto brutto
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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