Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Verletztengeld: Lohnersatz der Unfallversicherung
Nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit ist nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, also die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Solange Sie arbeitsunfähig sind und kein Arbeitsentgelt erhalten, zahlt sie Verletztengeld. In den ersten sechs Wochen leistet meist der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, danach setzt das Verletztengeld ein.
Das Verletztengeld beträgt nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Anders als beim Krankengeld werden Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate mit einem Dreihundertsechzigstel je Kalendertag einbezogen. Das Regelentgelt ist durch den Höchstjahresarbeitsverdienst begrenzt, den jeder Unfallversicherungsträger in seiner Satzung festlegt.
Der Rechner verteilt Bruttoentgelt und Einmalzahlungen auf 360 Tage, bildet 80 Prozent davon und vergleicht das Ergebnis mit dem Netto pro Tag, das um den Nettoanteil der Einmalzahlungen erhöht wird. Der kleinere Wert ist das Verletztengeld pro Kalendertag.
Dauer, Abzüge und Ansprüche
Das berechnete Verletztengeld ist ein Bruttobetrag. Davon werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten, die Unfallversicherung trägt dabei einen Teil. Ihr Auszahlbetrag liegt deshalb etwas niedriger. Lohnsteuer fällt nicht an, das Verletztengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Weil Einmalzahlungen einfließen, kann es höher sein als das laufende Monatsnetto.
Verletztengeld wird gezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit dauert, endet aber in der Regel mit Ablauf der 78. Woche, wenn nicht mehr mit einer Rückkehr in den Beruf zu rechnen ist. Danach kann eine Verletztenrente in Frage kommen, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Während einer beruflichen Reha zahlt der Träger Übergangsgeld.
Wichtig ist, den Unfall sofort zu melden und eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Diese leiten das Heilverfahren ein und informieren die Berufsgenossenschaft. Medizinische Fragen zu Behandlung, Belastbarkeit und Wiedereinstieg klären Sie mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, der Rechner betrachtet nur die finanzielle Seite.
Für Selbstständige mit freiwilliger Unfallversicherung wird das Verletztengeld aus der vereinbarten Versicherungssumme berechnet, nicht aus dem tatsächlichen Einkommen. Bei Krankheit ohne Arbeitsbezug zahlt die Krankenkasse Krankengeld; den Vergleich zeigt der Krankengeld-Rechner. Höchstjahresarbeitsverdienst und Beitragsabzüge sind Stand prüfen, verbindlich ist der Bescheid des Trägers.
Tipps und typische Fehler
Nach dem Arbeitsunfall richtig handeln.
- Melden: Unfall sofort angeben.
- Durchgangsarzt: Aufsuchen.
- Einmalzahlungen: Mitteilen.
- Bescheid: Fristgerecht prüfen.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Verletztengeld?
80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt.
Ab wann zahlt die Berufsgenossenschaft?
In der Regel nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung.
Werden Einmalzahlungen berücksichtigt?
Ja, mit einem Dreihundertsechzigstel der Zahlungen der letzten zwölf Monate je Tag.
Ist Verletztengeld höher als Krankengeld?
Meist ja, weil 80 statt 70 Prozent angesetzt und Einmalzahlungen einbezogen werden.
Gilt ein Wegeunfall als Arbeitsunfall?
Ja, der direkte Weg zur und von der Arbeit ist gesetzlich unfallversichert.
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