Steuern & Selbstständigkeit

Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer bei der GmbH-Ausschüttung

Tragen Sie die Ausschüttung, Ihren persönlichen Grenzsteuersatz und etwaige Werbungskosten ein. Der Rechner vergleicht die Steuerlast mit Abgeltungsteuer und mit Teileinkünfteverfahren.

Ihre Ausschüttung
2026: 1.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000 € (Stand prüfen).
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Zwei Wege, Ausschüttungen zu versteuern

Gewinnausschüttungen einer GmbH an Gesellschafter, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag wird abgezogen, tatsächliche Werbungskosten wie Zinsen für einen Kredit zum Kauf der Anteile dagegen nicht.

Auf Antrag kann der Gesellschafter das Teileinkünfteverfahren wählen. Dann sind 60 Prozent der Ausschüttung steuerpflichtig, und zwar zum persönlichen Einkommensteuersatz. Im Gegenzug dürfen 60 Prozent der Werbungskosten abgezogen werden. Der Sparer-Pauschbetrag entfällt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich auf die Ausschüttung eine Belastung von rund 25,2 Prozent, also etwas mehr als die Abgeltungsteuer.

Der Rechner vergleicht beide Wege und zeigt, welcher günstiger ist. Er rechnet vereinfacht mit Ihrem Grenzsteuersatz und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Die Steuern auf Ebene der GmbH sind bereits gezahlt und hier nicht enthalten.

Abgeltung: (Ausschu¨ttung−Pauschbetrag)×25  %+Soli; Teileinku¨nfte: 60  %×(Ausschu¨ttung−Werbungskosten)×Grenzsteuersatz+Soli\text{Abgeltung}:\ \left(\text{Ausschüttung} - \text{Pauschbetrag}\right) \times 25\,\,\% + \text{Soli};\ \text{Teileinkünfte}:\ 60\,\,\% \times \left(\text{Ausschüttung} - \text{Werbungskosten}\right) \times \text{Grenzsteuersatz} + \text{Soli}

Beispiel: Ausschüttung 10.000 Euro, Grenzsteuersatz 42 Prozent, keine Werbungskosten, Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro, keine Kirchensteuer. Abgeltungsteuer: 9.000 Euro × 25 Prozent = 2.250 Euro plus 123,75 Euro Soli, zusammen 2.373,75 Euro. Teileinkünfteverfahren: 6.000 Euro × 42 Prozent = 2.520 Euro plus 138,60 Euro Soli, zusammen 2.658,60 Euro. Die Abgeltungsteuer ist um 284,85 Euro günstiger. Mit 5.000 Euro Finanzierungszinsen sinkt die Last im Teileinkünfteverfahren auf 1.329,30 Euro.

Wann sich der Antrag lohnt

Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich vor allem bei hohen Werbungskosten, etwa wenn der Kauf der GmbH-Anteile mit einem Kredit finanziert wurde, und bei einem niedrigen persönlichen Steuersatz. Bei einem Grenzsteuersatz unter etwa 41,7 Prozent ist es schon ohne Werbungskosten oft günstiger als die Abgeltungsteuer, sofern der Sparer-Pauschbetrag anderweitig ausgeschöpft ist.

Der Antrag ist nur möglich, wenn Sie zu mindestens 25 Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind oder zu mindestens 1 Prozent beteiligt sind und beruflich für sie tätig werden, etwa als Geschäftsführer. Er wird spätestens mit der Einkommensteuererklärung gestellt und gilt dann für fünf Jahre. Ein Widerruf ist möglich, ein erneuter Antrag danach aber nicht mehr.

Auch Verluste spielen eine Rolle. Übersteigen die Werbungskosten die Ausschüttungen, entsteht im Teileinkünfteverfahren ein Verlust, der mit anderen Einkünften verrechnet werden kann. Bei der Abgeltungsteuer wären die Kosten verloren. Der Rechner zeigt dann einen negativen steuerpflichtigen Teil.

Die Rechnung mit dem Grenzsteuersatz ist eine Näherung. Für eine genaue Entscheidung, zumal über fünf Jahre, sollten Sie Ihre Steuerberatung einbeziehen. Die gesamte Belastung von GmbH und Gesellschafter zeigt der GmbH-Ausschüttungs-Rechner, die Steuern der GmbH selbst der Körperschaftsteuer-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Antrag prüfen.

  • Schwelle: 25 % oder 1 % mit Tätigkeit.
  • Zinsen: Werbungskosten nutzen.
  • Fünf Jahre: Bindung bedenken.
  • Beratung: Einbeziehen.

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Häufige Fragen

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

60 Prozent einer Ausschüttung werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, 60 Prozent der Werbungskosten sind abziehbar.

Wer kann das Teileinkünfteverfahren beantragen?

Gesellschafter mit mindestens 25 Prozent Beteiligung oder mindestens 1 Prozent und beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft.

Wie lange gilt der Antrag auf Teileinkünfteverfahren?

Für das Antragsjahr und die folgenden vier Jahre.

Wo stelle ich den Antrag auf Teileinkünfteverfahren?

In der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung.

Gilt das Teileinkünfteverfahren auch für Aktien?

Nur bei entsprechender Beteiligungshöhe; Kleinanleger zahlen Abgeltungsteuer.

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