Zwei Ebenen der Besteuerung
Eine GmbH ist steuerlich eine eigene Person. Ihr Gewinn wird zunächst in der Gesellschaft besteuert: mit Gewerbesteuer an die Gemeinde und mit Körperschaftsteuer von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag an den Bund. Zusammen liegt diese Belastung je nach Hebesatz meist bei rund 30 Prozent. Der Gewinn nach Steuern steht der Gesellschaft zur Verfügung.
Erst wenn die Gesellschafter den Gewinn ausschütten, wird er ein zweites Mal besteuert. Bei Anteilen im Privatvermögen fällt grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank oder die GmbH behält diese Steuer direkt ein. Insgesamt kommen so je nach Hebesatz knapp 50 Prozent Steuerlast auf den ausgeschütteten Gewinn zusammen.
Der Rechner zeigt beide Ebenen getrennt. Sie sehen, was die GmbH an Gewerbe- und Körperschaftsteuer zahlt, wie viel ausgeschüttet wird, welche Abgeltungsteuer anfällt und was netto beim Gesellschafter ankommt. Ein nicht ausgeschütteter Teil bleibt in der GmbH und wird erst bei einer späteren Ausschüttung besteuert.
Ausschüttung, Gehalt oder Thesaurierung
Ob sich eine Ausschüttung lohnt, hängt vom Vergleich mit anderen Wegen ab. Ein angemessenes Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der GmbH und wird beim Gesellschafter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei niedrigen bis mittleren Einkommen ist das oft günstiger als die Ausschüttung, bei hohen Einkommen kann es umgekehrt sein. Das Gehalt muss einem Fremdvergleich standhalten, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Gewinne in der GmbH zu belassen, ist steuerlich zunächst attraktiv: Es fallen nur rund 30 Prozent an, der Rest kann investiert werden. Die zweite Besteuerung wird damit nur aufgeschoben. Wer Gewinne langfristig ansparen und erst später, etwa im Ruhestand, ausschütten möchte, nutzt diesen Effekt. Manche Gesellschafter schalten dazu eine Holding-GmbH dazwischen, bei der Ausschüttungen weitgehend steuerfrei bleiben.
Bei einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent oder mindestens 1 Prozent mit beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren gewählt werden. Dann sind 60 Prozent der Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, Werbungskosten wie Finanzierungszinsen sind teilweise abziehbar. Das kann sich lohnen, wenn der persönliche Steuersatz niedrig ist oder Kredite für den Anteilserwerb bestehen. Der Rechner berücksichtigt diese Option nicht.
Für die Körperschaftsteuer ist ab 2028 eine schrittweise Senkung beschlossen. Die Werte im Rechner entsprechen dem Stand 2026. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen, etwa für Mieten oder Zinsen, sind nicht berücksichtigt. Die Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung; für Gestaltungsfragen sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater einbeziehen.
Tipps und typische Fehler
Gewinne verteilen.
- Gehalt: Mit Ausschüttung vergleichen.
- Thesaurieren: Steuer aufschieben.
- Antrag: Teileinkünfteverfahren prüfen.
- Beratung: Steuerberater einbinden.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer auf eine GmbH-Ausschüttung?
In der Regel 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Soli darauf, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer.
Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung bei einer GmbH?
Bei vollständiger Ausschüttung und 400 Prozent Hebesatz rund 48 Prozent des Gewinns.
Hat eine GmbH bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag?
Nein, den Freibetrag von 24.500 Euro gibt es nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Ein Vorteil an Gesellschafter, der nicht wie unter fremden Dritten vereinbart ist, etwa ein überhöhtes Gehalt.
Wann wird die Kapitalertragsteuer abgeführt?
Die GmbH behält sie bei der Auszahlung ein und führt sie an das Finanzamt ab.
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- GmbH Gewinn netto
- Ausschüttung Steuer GmbH
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