Familie & Recht

Reisepreisminderung bei Mängeln berechnen

Baulärm, schmutziges Zimmer, kein Pool: Bei einer mangelhaften Pauschalreise mindert sich der Reisepreis. Tragen Sie Reisepreis und Reisedauer ein und für bis zu zwei Mängel die betroffenen Tage und die Minderungsquote. Der Rechner zeigt, wie viel Sie zurückfordern können.

Reise und Mängel
Orientierung, etwa Baulärm am Tag 5 bis 25 Prozent nach Frankfurter Tabelle. Stand prüfen.
0 eingeben, wenn es nur einen Mangel gibt.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wann mindert sich der Reisepreis?

Bei einer Pauschalreise schuldet der Veranstalter die Reise so, wie sie im Vertrag beschrieben ist. Weicht die tatsächliche Leistung davon ab, liegt ein Reisemangel vor. Nach § 651m BGB mindert sich der Reisepreis dann automatisch für die Dauer des Mangels. Typische Beispiele sind ein anderes Hotel, ein nicht nutzbarer Pool, Baulärm, Ungeziefer, verschmutzte Zimmer oder eine fehlende zugesagte Meerblick-Lage.

Wie hoch die Minderung ausfällt, steht nicht im Gesetz. Gerichte orientieren sich häufig an der Frankfurter Tabelle, einer Sammlung von Prozentsätzen, die das Landgericht Frankfurt am Main entwickelt hat, sowie an späteren Urteilen. Die Tabelle nennt Spannen, zum Beispiel für Lärm tagsüber oder nachts, für fehlende Ausstattung oder für Mängel bei der Verpflegung. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Orientierungshilfe.

Gerechnet wird mit dem Tagesreisepreis. Dazu wird der Gesamtpreis durch die Zahl der Reisetage geteilt. Für jeden Mangel wird der Tagespreis mit den betroffenen Tagen und der Quote multipliziert. Treten mehrere Mängel gleichzeitig auf, addieren sich die Minderungen. Betrifft ein Mangel nur einen Teil der Leistung, etwa nur den Flug, kann die Quote entsprechend niedriger ausfallen.

Tagesreisepreis=ReisepreisReisetage; Minderungje Mangel=Tagesreisepreis×betroffene Tage×Quote\text{Tagesreisepreis} = \frac{\text{Reisepreis}}{\text{Reisetage}};\ \text{Minderung}\quad \text{je}\ \text{Mangel} = \text{Tagesreisepreis} \times \text{betroffene Tage} \times \text{Quote}

Beispiel: Eine 14-tägige Pauschalreise kostet 2.000 Euro, der Tagesreisepreis beträgt 142,86 Euro. An fünf Tagen stört Baulärm, angesetzt werden 20 Prozent: 142,86 × 5 × 0,2 = 142,86 Euro. Die vertraglich zugesagte Klimaanlage fällt die ganze Reise aus, Quote 10 Prozent: 142,86 × 14 × 0,1 = 200 Euro. Die Minderung beträgt zusammen 342,86 Euro oder 17,1 Prozent des Reisepreises.

So setzen Sie die Minderung durch

Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel unverzüglich vor Ort anzeigen, meist bei der Reiseleitung oder über die Notfallnummer des Veranstalters. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, kann der Anspruch nach § 651o BGB entfallen, soweit der Veranstalter hätte Abhilfe schaffen können. Lassen Sie sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen und dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Videos und Zeugen.

Nach der Rückkehr machen Sie die Ansprüche beim Veranstalter geltend, am besten schriftlich und mit einer Aufstellung der Mängel. Die Ansprüche verjähren nach § 651j BGB in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Eine Ausschlussfrist für die Anmeldung gibt es nicht mehr, eine schnelle Reklamation erleichtert aber den Nachweis.

Neben der Minderung kommt Schadensersatz in Betracht, bei erheblicher Beeinträchtigung auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit nach § 651n Absatz 2 BGB. Bei sehr schweren Mängeln kann die Reise gekündigt werden. Für Flugverspätungen gelten zusätzlich eigene Rechte aus der Fluggastrechte-Verordnung, die mit der Minderung teilweise verrechnet werden.

Die Quoten im Rechner sind Ihre Einschätzung. Gerichte urteilen im Einzelfall und weichen von der Frankfurter Tabelle ab, außerdem wird sie nicht offiziell aktualisiert. Eine Gesamtminderung über 50 Prozent erkennen Gerichte nur bei sehr erheblichen Mängeln an. Prüfen Sie deshalb aktuelle Urteile zu vergleichbaren Fällen oder fragen Sie eine Verbraucherzentrale. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung.

Tipps und typische Fehler

Mängel belegen.

  • Anzeige: Sofort vor Ort.
  • Fotos: Mit Datum.
  • Zeugen: Kontaktdaten notieren.
  • Schriftlich: Nach der Reise fordern.

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Häufige Fragen

Was ist die Frankfurter Tabelle?

Eine Sammlung von Minderungsquoten für typische Reisemängel, die Gerichte als Orientierung nutzen.

Muss ich den Mangel vor Ort melden?

Ja, die Mängelanzeige vor Ort ist wichtig, sonst kann der Anspruch entfallen.

Wie lange kann ich eine Reisepreisminderung verlangen?

Die Ansprüche verjähren in zwei Jahren ab dem vereinbarten Reiseende.

Bekomme ich Geld zurück, wenn das Wetter schlecht war?

Nein, Wetter gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und ist kein Reisemangel.

Gilt die Minderung auch bei individuell gebuchten Hotels?

Nein, die Regeln der §§ 651a ff. BGB gelten für Pauschalreisen.

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