Was beim Rücktritt zurückgezahlt wird
Hat ein gekauftes Auto einen erheblichen Mangel, den der Verkäufer nicht beseitigt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dann werden die Leistungen nach § 346 BGB zurückgewährt: Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück, der Verkäufer erstattet den Kaufpreis. Für die Zeit, in der der Käufer das Auto genutzt hat, muss er jedoch Wertersatz für die gezogenen Nutzungen leisten.
Diesen Nutzungsersatz berechnen Gerichte seit langem nach der linearen Wertschwundmethode. Man geht davon aus, dass ein Fahrzeug über seine gesamte Laufleistung gleichmäßig an Wert verliert. Der Käufer zahlt also den Anteil des Kaufpreises, der den gefahrenen Kilometern im Verhältnis zur Restlaufleistung entspricht, die das Fahrzeug bei Übergabe noch hatte.
Der Rechner wendet diese Formel an und zeigt neben dem Ersatzbetrag den Betrag, den der Verkäufer erstatten muss, den Ersatz je Kilometer und den Anteil am Kaufpreis. Beim Gebrauchtwagen wird die Restlaufleistung aus der erwarteten Gesamtlaufleistung minus dem Kilometerstand bei Kauf gebildet.
Laufleistung, Sonderfälle und Grenzen
Der wichtigste Stellhebel ist die angenommene Gesamtlaufleistung. Bei kleinen Benzinern setzen Gerichte eher 150.000 bis 200.000 Kilometer an, bei Mittelklasse und Diesel häufig 250.000 bis 300.000 Kilometer, bei hochwertigen Fahrzeugen auch mehr. Je höher die Laufleistung, desto geringer der Ersatz. Fachliche Grundlage sind Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, die den Wert im Einzelfall schätzen.
Wird statt des Rücktritts eine Ersatzlieferung verlangt, schuldet ein Verbraucher beim Kauf vom Unternehmer keinen Nutzungsersatz für das mangelhafte Fahrzeug (§ 475 Abs. 3 BGB). Beim Widerruf eines Fernabsatz- oder Darlehensvertrags gelten eigene Regeln zum Wertersatz. Bei Schadensersatzklagen wegen manipulierter Abgaswerte haben Gerichte die Formel ebenfalls angewendet.
Fahrten, die nur wegen des Mangels nötig waren, etwa zur Werkstatt, ziehen Gerichte teilweise von den gefahrenen Kilometern ab. Notwendige Verwendungen des Käufers, zum Beispiel Inspektionen, kann dieser umgekehrt ersetzt verlangen. Halten Sie Belege und den Kilometerstand bei Übergabe und Rückgabe genau fest, am besten mit Foto und Datum.
Der Rechner liefert eine Orientierung nach der verbreiteten Formel und ist keine Rechtsberatung. Wie ein Gericht im konkreten Fall entscheidet, hängt vom Fahrzeug, vom Vertrag und von den Umständen ab. Beim Wertverlust ohne Rücktritt hilft der Auto-Wertverlust-Rechner, eine Kaufpreisminderung statt Rücktritt berechnet der Kaufpreisminderung-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Rücktritt vorbereiten.
- Kilometer: Mit Foto belegen.
- Mangel: Schriftlich rügen.
- Frist: Zur Nacherfüllung setzen.
- Laufleistung: Realistisch ansetzen.
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Häufige Fragen
Wie berechnet man den Nutzungsersatz beim Auto?
Kaufpreis mal gefahrene Kilometer geteilt durch die erwartete Restlaufleistung bei Übergabe.
Welche Gesamtlaufleistung wird angesetzt?
Meist 200.000 bis 300.000 Kilometer, je nach Fahrzeug und Gericht.
Muss ich bei Ersatzlieferung Nutzungsersatz zahlen?
Als Verbraucher beim Kauf vom Händler nicht, beim Rücktritt dagegen schon.
Wird der Nutzungsersatz mit dem Kaufpreis verrechnet?
Ja, meist zieht der Verkäufer ihn direkt von der Erstattung ab.
Gilt die Formel auch für Motorräder?
Ja, mit einer für Motorräder üblichen, meist geringeren Gesamtlaufleistung.
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