Familie & Recht

Zeugenentschädigung nach JVEG berechnen

Wählen Sie, ob Sie als Zeuge oder ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter geladen sind, und tragen Sie Zeitaufwand, Stundenlohn und Fahrstrecke ein. Die Sätze sind editierbar.

Ihre Heranziehung
Einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
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Stand prüfen: bei langen Verfahren 55 oder 73 € je Stunde.
Stand prüfen: richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wer nach JVEG entschädigt wird

Wer als Zeuge vor Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei auf deren Ladung aussagt, hat Anspruch auf Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Das gleiche Gesetz regelt die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, also etwa Schöffen in Strafsachen oder ehrenamtliche Richter am Arbeits- und Sozialgericht.

Ersetzt werden Fahrtkosten, ein Tagegeld bei längerer Abwesenheit, sonstige notwendige Auslagen und der Nachteil, den die Heranziehung verursacht. Bei Arbeitnehmern ist das der Verdienstausfall, bei Personen, die einen Haushalt für mehrere Personen führen und nicht erwerbstätig sind, ein fester Stundensatz für die Haushaltsführung. Wer weder Verdienst noch Haushaltsnachteil hat, erhält eine Entschädigung für Zeitversäumnis.

Der Rechner rechnet nach den Regeln der §§ 5, 6 und 15 bis 22 JVEG. Er zählt die Stunden einschließlich Reise- und Wartezeit, begrenzt sie auf zehn je Tag und rundet die letzte begonnene Stunde nach der gesetzlichen Regel. Die Stundensätze und Kilometerpauschalen können Sie anpassen, falls sich das Gesetz ändert.

Entscha¨digung=anrechenbare Stunden×Satz (Verdienstausfall bis Ho¨chstsatz , Haushalt oder Zeitversa¨umnis)+bei ehrenamtlichen Richtern Zeitversa¨umnis+Kilometer×Kilometersatz+Tagegeld+Auslagen\text{Entschädigung} = \text{anrechenbare Stunden} \times \text{Satz}\,\left(\text{Verdienstausfall bis Höchstsatz}\,{,}\ \text{Haushalt oder Zeitversäumnis}\right) + \text{bei ehrenamtlichen Richtern Zeitversäumnis} + \text{Kilometer} \times \text{Kilometersatz} + \text{Tagegeld} + \text{Auslagen}

Beispiel: Ein Zeuge mit 30 Euro Bruttostundenlohn ist 4 Stunden und 15 Minuten unterwegs. Angerechnet werden 5 Stunden, weil die letzte begonnene Stunde voll zählt. Verdienstausfall höchstens 25 Euro je Stunde, also 125 Euro. Für 40 Kilometer mit dem eigenen Auto kommen 40 × 0,35 = 14 Euro hinzu. Ein Tagegeld gibt es bei 6 Stunden Abwesenheit nicht. Die Entschädigung beträgt 139 Euro.

Antrag, Fristen und Besonderheiten

Die Entschädigung gibt es nur auf Antrag. Er muss innerhalb von drei Monaten nach der Vernehmung beziehungsweise nach Beendigung der Amtsperiode bei der heranziehenden Stelle gestellt werden, sonst erlischt der Anspruch (§ 2 JVEG). Mit der Ladung kommt meist ein Formular; den Verdienstausfall bestätigt der Arbeitgeber. Auf Wunsch gibt es einen Vorschuss für Reisekosten.

Der Verdienstausfall richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, aber nur bis zum Höchstsatz. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, kann er sich den Anspruch abtreten lassen. Selbstständige weisen ihren Ausfall gesondert nach. Ehrenamtliche Richter erhalten bei sehr langen Verfahren höhere Höchstsätze.

Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die tatsächlichen Kosten bis zur Höhe der ersten Wagenklasse erstattet; tragen Sie diese als sonstige Auslagen ein und setzen Sie die Kilometer auf null. Parkgebühren und notwendige Übernachtungen kommen hinzu. Die Kosten einer Begleitperson oder Kinderbetreuung können als sonstige Aufwendungen ersetzt werden.

Die voreingestellten Sätze entsprechen dem Gesetzestext, wie er nach der letzten Anhebung der Zeugenentschädigung gilt. Prüfen Sie vor dem Antrag den aktuellen Stand. Der Rechner ist eine Orientierung; verbindlich setzt die Anweisungsstelle des Gerichts die Entschädigung fest. Fahrtkosten im Beruf vergleicht der Fahrtkosten-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Entschädigung sichern.

  • Frist: Drei Monate.
  • Arbeitgeber: Bescheinigung holen.
  • Tickets: Aufbewahren.
  • Zeiten: Notieren.

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Häufige Fragen

Wie viel bekommt ein Zeuge pro Stunde?

Zeitversäumnis 4 Euro, Verdienstausfall bis 25 Euro, Haushaltsführung 17 Euro je Stunde (Stand prüfen).

Bis wann muss ich die Zeugenentschädigung beantragen?

Innerhalb von drei Monaten nach der Vernehmung.

Wie viele Stunden werden höchstens bezahlt?

Höchstens zehn Stunden je Tag.

Bekomme ich als Zeuge bei der Polizei Geld?

Ja, wenn die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft lädt, gilt ebenfalls das JVEG.

Muss ich Zeugengeld versteuern?

Verdienstausfall ist steuerpflichtiger Ersatz für Arbeitslohn, Fahrtkosten und Tagegeld meist nicht.

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