Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Was kostet eine Bestellung über die Plattform?
Für Restaurants, Imbisse und Lieferküchen sind Lieferplattformen ein wichtiger Vertriebsweg, aber ein teurer. Die Plattform behält von jeder Bestellung eine Provision ein, dazu kommen je nach Vertrag Zahlungsgebühren oder Servicepauschalen. Wie viel nach Wareneinsatz und Verpackung tatsächlich übrig bleibt, sieht man auf der monatlichen Abrechnung oft erst spät. Dieser Rechner zerlegt eine einzelne Bestellung in ihre Bestandteile.
Ausgangspunkt ist der Bestellwert, den der Gast zahlt. Daraus zieht der Rechner die Umsatzsteuer heraus, weil sie an das Finanzamt geht. Die Provision wird auf den Bruttobestellwert berechnet, so rechnen die meisten Plattformen ab. Die Umsatzsteuer auf Provision und Gebühren ist für regelbesteuerte Betriebe als Vorsteuer abziehbar, deshalb bleibt die Rechnung durchgehend netto.
Am Ende stehen zwei Vergleichswerte: der Deckungsbeitrag derselben Bestellung bei Abholung ohne Plattform und der Preis, den Sie auf der Plattform verlangen müssten, um genauso viel zu verdienen. Ob ein solcher Aufschlag am Markt durchsetzbar ist, ist eine unternehmerische Frage. Der Rechner zeigt, wie groß die Lücke ist.
Provisionen einordnen und Preise kalkulieren
Die Provisionssätze unterscheiden sich stark. Liefert die Plattform mit eigenen Fahrern aus, ist die Provision deutlich höher, als wenn das Restaurant selbst liefert und nur die Bestellung über die Plattform läuft. Üblich sind Werte von grob 10 bis über 30 Prozent. Die genauen Konditionen stehen im Vertrag und ändern sich regelmäßig, deshalb sind alle Standardwerte hier nur Beispiele und sollten mit dem aktuellen Stand verglichen werden.
Der Deckungsbeitrag ist noch kein Gewinn. Aus ihm müssen Miete, Personal, Energie, Versicherungen und die eigene Arbeitszeit bezahlt werden. Liegt er bei Plattformbestellungen deutlich unter dem Wert im Restaurant, kann sich das Liefergeschäft trotzdem lohnen, wenn es Leerlaufzeiten füllt und die Küche ohnehin besetzt ist. Bei voll ausgelasteter Küche verdrängt es dagegen besser bezahlte Bestellungen.
Viele Betriebe setzen auf der Plattform eigene, höhere Preise an. Prüfen Sie dabei den Vertrag, manche Plattformen untersagen oder begrenzen Preisunterschiede. Weitere Hebel sind ein Mindestbestellwert, kleinere Verpackungskosten und Gerichte mit niedrigem Wareneinsatz, die sich gut transportieren lassen. Auch eine eigene Bestellseite mit Abholung kann Stammkunden an der Plattform vorbeiführen.
Die Rechnung gilt für eine durchschnittliche Bestellung. Für eine Monatsbetrachtung multiplizieren Sie den Deckungsbeitrag mit der Zahl der Bestellungen und ziehen anteilige Fixkosten ab. Für die allgemeine Preiskalkulation eignet sich der Kalkulationsrechner, für Aufschlag und Marge der Margenrechner. Die Ergebnisse sind Rechenwerte und keine Steuerberatung.
Tipps und typische Fehler
Lieferumsatz richtig kalkulieren.
- Vertrag: Provision und Gebühren genau prüfen.
- Netto: Umsatzsteuer herausrechnen.
- Verpackung: Pro Bestellung mitrechnen.
- Preise: Plattformaufschlag prüfen.
Weitere Rechner: Online-Handel & Geschäft
Häufige Fragen
Wird die Provision vom Brutto- oder Nettowert berechnet?
Meist vom Bruttobestellwert, maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
Warum rechnet der Rechner ohne Umsatzsteuer?
Weil die Umsatzsteuer auf Provision und Gebühren für regelbesteuerte Betriebe als Vorsteuer abziehbar ist.
Was bedeutet der nötige Plattformpreis?
Der Bestellwert, bei dem nach Provision derselbe Deckungsbeitrag bleibt wie bei Abholung.
Lohnt sich eigene Auslieferung?
Oft sinkt die Provision deutlich, dafür fallen Fahrer- und Fahrzeugkosten an.
Darf ich auf der Plattform höhere Preise nehmen?
Das hängt vom Vertrag ab, manche Plattformen begrenzen Preisunterschiede.
- Lieferando Provision berechnen
- Lieferplattform Gebühren
- Lieferdienst Marge Restaurant
- Provision Lieferdienst Rechner
- Wolt Uber Eats Provision
- Lieferservice Kalkulation
Rechtlicher Hinweis: Gebühren und Bedingungen von Plattformen und Zahlungsdienstleistern ändern sich; prüfen Sie die aktuellen Angaben des Anbieters. Marken- und Dienstnamen gehören ihren Inhabern; es besteht keine Verbindung zu den genannten Unternehmen. Die Berechnung ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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