Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie Verzugszinsen berechnet werden
Gerät ein Schuldner mit einer Geldforderung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen nach § 288 BGB. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Geschäftsverkehr bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte. Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli festgesetzt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 %. Der Rechner wechselt bei Halbjahreswechseln automatisch und rechnet jeden Zeitraum einzeln.
Gezählt wird ab Verzugsbeginn bis zum Tag vor der Zahlung, mit 365 Tagen je Jahr. Bei Forderungen gegen Unternehmen, die keine Verbraucher sind, kommt zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 € hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf spätere Schadensersatzansprüche angerechnet.
Wann Verzug beginnt und Grenzen des Rechners
Verzug setzt in der Regel eine Mahnung voraus, es sei denn, ein Zahlungstermin war kalendermäßig bestimmt oder die Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungszugang ist abgelaufen (§ 286 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Der Rechner prüft das nicht: Sie tragen den Verzugsbeginn selbst ein. Bitte wenden Sie sich bei höheren Beträgen oder unklarem Verzug an eine Rechtsberatung. Ein abweichend vereinbarter Zinssatz oder höhere Schäden sind nicht berücksichtigt.
Mahnkosten und weitere Ansprüche
Neben Zinsen können Mahnkosten und Inkassokosten entstehen, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Gegenüber Verbrauchern sind pauschale hohe Mahngebühren häufig unzulässig. Der Rechner enthält nur Zinsen und die gesetzliche Pauschale von 40 € im Geschäftsverkehr. Wer seine Forderung gerichtlich durchsetzen will, kann Prozesszinsen verlangen, die sich ebenfalls am Basiszins orientieren.
Dokumentieren Sie Rechnungsdatum, Zugang, Zahlungsfrist und Mahnungen. Im Streitfall müssen Sie den Verzugsbeginn belegen können. Bei größeren Forderungen kann ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll sein.
Tipps und typische Fehler
Praxis bei Zahlungsverzug.
- Mahnung: Eine schriftliche Mahnung mit Frist schafft Klarheit über den Verzugsbeginn.
- Hinweis auf die Rechnung: Gegenüber Verbrauchern wirkt die 30-Tage-Regel nur bei ausdrücklichem Hinweis.
- Pauschale: Die 40 € gelten nur gegenüber Nichtverbrauchern.
- Nachweis: Dokumentieren Sie Rechnungsdatum, Zugang und Zahlungseingang.
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Häufige Fragen
Wie hoch sind Verzugszinsen?
Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern, plus 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen. Der Basiszins beträgt seit 1. Juli 2026 1,52 %.
Wann beginnt der Zahlungsverzug?
Mit Mahnung oder nach Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Zahlungstermins, spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang (§ 286 BGB).
Gibt es eine Verzugspauschale?
Ja, bei Entgeltforderungen gegen Nichtverbraucher 40 € pro Forderung nach § 288 Abs. 5 BGB, zusätzlich zu den Zinsen.
Wie berechnet man Verzugszinsen tagesgenau?
Betrag mal Zinssatz mal Tage geteilt durch 365, getrennt je Zeitraum mit gleichem Basiszins.
Gelten Verzugszinsen auch ohne Mahnung?
Teilweise. Bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungstermin oder nach 30 Tagen nach Rechnungszugang tritt Verzug auch ohne Mahnung ein.
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