Immobilien & Wohnen

Kosten der Hausverwaltung berechnen

Wählen Sie, ob die Verwaltung pauschal pro Einheit oder als Prozentsatz der Kaltmiete abrechnet. Stellplätze, Sonderleistungen und Umsatzsteuer kommen hinzu. Der Rechner zeigt die Kosten gesamt und pro Einheit.

Objekt und Vergütung
Nur bei Pauschale. Marktübliche Werte schwanken stark, Stand prüfen.
Nur bei Prozent-Abrechnung.
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z. B. zusätzliche Versammlungen, Sanierungsbetreuung.
Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wie Verwalter abrechnen

Hausverwaltungen rechnen ihre Grundleistungen meist auf zwei Arten ab. In Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Pauschale pro Wohneinheit und Monat üblich, oft mit einem kleineren Betrag für Stellplätze und Garagen. Bei der Mietverwaltung für einen Eigentümer wird häufig ein Prozentsatz der eingenommenen Kaltmiete vereinbart. Der Rechner beherrscht beide Varianten.

Aus der gewählten Grundvergütung, den Stellplätzen und den Sonderleistungen bildet er die Nettovergütung pro Jahr und schlägt die Umsatzsteuer auf. Anschließend verteilt er die Bruttokosten auf die Einheiten. So sehen Sie, was eine Wohnung pro Monat an Verwaltung kostet, und können Angebote mit unterschiedlicher Abrechnung vergleichen.

Die Preise am Markt sind sehr unterschiedlich. Kleine Gemeinschaften zahlen pro Einheit oft mehr als große Anlagen, weil Versammlung, Abrechnung und Buchhaltung einen festen Grundaufwand haben. Alle Beträge sind deshalb editierbar (Stand prüfen).

Grundvergu¨tung=Einheiten×Preis×12oder Einheiten×Kaltmiete×12×Prozentsatz; brutto=(Grundvergu¨tung+Stellpla¨tze+Sonderleistungen)×(1+Umsatzsteuer)\text{Grundvergütung} = \text{Einheiten} \times \text{Preis} \times 12\quad \text{oder}\ \text{Einheiten} \times \text{Kaltmiete} \times 12 \times \text{Prozentsatz};\ \text{brutto} = \left(\text{Grundvergütung} + \text{Stellplätze} + \text{Sonderleistungen}\right) \times \left(1 + \text{Umsatzsteuer}\right)

Beispiel: 12 Wohnungen zu 30 Euro und 4 Stellplätze zu 4 Euro im Monat: Grundvergütung 4.320 Euro, Stellplätze 192 Euro, netto 4.512 Euro im Jahr. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer (857,28 Euro) kostet die Verwaltung 5.369,28 Euro im Jahr, also 447,44 Euro pro Einheit und Jahr oder 37,29 Euro im Monat.

Was im Verwaltervertrag stehen sollte

Entscheidend ist, welche Leistungen die Grundvergütung abdeckt. Üblich sind eine ordentliche Eigentümerversammlung pro Jahr, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Kontoführung und die laufende Instandhaltung im üblichen Umfang. Zusatzleistungen wie weitere Versammlungen, die Betreuung großer Sanierungen oder Mahnverfahren werden oft gesondert berechnet. Vergleichen Sie Angebote deshalb anhand des Leistungsverzeichnisses.

In der WEG trägt jeder Eigentümer seinen Anteil an den Verwaltungskosten über das Hausgeld. Vermieter dürfen diese Kosten nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegen, auch die Kosten einer separaten Mietverwaltung nicht. Steuerlich sind sie bei vermieteten Wohnungen in der Regel Werbungskosten; lassen Sie sich im Einzelfall beraten.

Ein Verwalter einer Gemeinschaft wird durch Beschluss bestellt, die Bestellung ist zeitlich begrenzt. Eigentümer können außerdem verlangen, dass der Verwalter eine anerkannte Qualifikation nachweist. Achten Sie bei Wechsel oder Neubestellung auf Laufzeit, Kündigungsregeln und die Übergabe der Unterlagen.

Den Anteil der Verwaltung am gesamten Hausgeld zeigt der Hausgeld-Rechner, nicht umlegbare Kosten für Vermieter der Eigentümer-Nebenkosten-Rechner. Die Ergebnisse sind Rechenwerte und keine Rechtsberatung.

Tipps und typische Fehler

Verwalter wählen.

  • Leistungen: Liste prüfen.
  • Netto: Steuer beachten.
  • Laufzeit: Begrenzen.
  • Zusatz: Preise vereinbaren.

Weitere Rechner: Immobilien & Wohnen

Häufige Fragen

Was kostet eine WEG-Verwaltung pro Wohnung?

Häufig ein niedriger zweistelliger Eurobetrag pro Monat, kleine Anlagen sind pro Einheit teurer.

Darf ich die Verwalterkosten auf den Mieter umlegen?

Nein, Verwaltungskosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Ist die Vergütung netto oder brutto angegeben?

Angebote nennen oft Nettobeträge; der Rechner schlägt die Umsatzsteuer auf.

Wie finde ich eine gute Hausverwaltung?

Referenzen, Leistungsverzeichnis und Erreichbarkeit vergleichen.

Kann eine WEG den Verwalter wechseln?

Ja, durch Beschluss der Eigentümerversammlung.

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