Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Wer die Fahrtkostenpauschale bekommt
Menschen mit Behinderung haben oft höhere Fahrtkosten, weil sie auf das Auto oder Fahrdienste angewiesen sind. Seit 2021 gibt es dafür eine feste Pauschale nach § 33 Abs. 2a EStG, die den früheren Einzelnachweis der Privatfahrten ersetzt. Weitere Fahrtkosten wegen der Behinderung können daneben nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Pauschale beträgt 900 Euro im Jahr bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder bei mindestens 70 zusammen mit dem Merkzeichen G für erhebliche Gehbehinderung. 4.500 Euro gibt es bei den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind), TBl (taubblind) oder H (hilflos) sowie bei Pflegegrad 4 oder 5, unabhängig vom GdB.
Anders als der Behinderten-Pauschbetrag gehört die Fahrtkostenpauschale zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sie wird deshalb mit den übrigen Krankheitskosten zusammengerechnet und um die zumutbare Belastung gekürzt. Der Rechner berechnet die zumutbare Belastung stufenweise nach § 33 Abs. 3 EStG und die Steuerersparnis mit dem Tarif 2026.
Antrag und Nachweise
Die Pauschale wird nicht automatisch gewährt, sondern in der Steuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen beantragt. Als Nachweis dienen der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts und bei Pflegegrad 4 oder 5 der Bescheid der Pflegekasse. Bei Kindern mit Behinderung können Eltern die Pauschale übertragen lassen, wenn das Kind sie nicht selbst nutzt.
Die zumutbare Belastung hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab. Sie wird stufenweise berechnet: Ein Teil des Einkommens bis 15.340 Euro, ein Teil bis 51.130 Euro und der Rest mit jeweils steigendem Prozentsatz. Je höher die übrigen Krankheitskosten, desto eher wirkt die Pauschale vollständig.
Liegt die zumutbare Belastung über der Summe aus Pauschale und Krankheitskosten, bringt die Fahrtkostenpauschale keinen Vorteil. Das betrifft vor allem Menschen mit höherem Einkommen und der kleinen Pauschale von 900 Euro. Der Behinderten-Pauschbetrag wirkt dagegen immer ohne Kürzung und kann zusätzlich genutzt werden.
Der Rechner ist eine Schätzung und keine Steuerberatung. Er berücksichtigt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, aber keine Kinderfreibeträge. Den Pauschbetrag nach GdB zeigt der Behinderten-Pauschbetrag-Rechner, die zumutbare Belastung im Detail der Rechner für zumutbare Belastung. Bei Fragen helfen Sozialverbände und Lohnsteuerhilfevereine.
Tipps und typische Fehler
Pauschale nutzen.
- Ausweis: Kopie beilegen.
- Kosten: Alle sammeln.
- Pauschbetrag: Zusätzlich.
- Rückwirkend: Bescheide prüfen.
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Häufige Fragen
Wird die Fahrtkostenpauschale um die zumutbare Belastung gekürzt?
Ja, sie zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen und wirkt nur über der zumutbaren Belastung.
Kann ich neben der Pauschale tatsächliche Fahrtkosten absetzen?
Nein, mit der Pauschale sind alle behinderungsbedingten Privatfahrten abgegolten.
Bekomme ich 4.500 Euro bei Pflegegrad 4?
Ja, Pflegegrad 4 und 5 berechtigen auch ohne Merkzeichen zur höheren Pauschale.
Bekommen Eltern die Pauschale für ihr Kind?
Ja, sie kann übertragen werden, wenn das Kind sie nicht selbst nutzt.
Gilt die Pauschale auch rückwirkend?
Ja, für Jahre, für die der GdB festgestellt ist und der Bescheid noch geändert werden kann.
- Fahrtkostenpauschale Behinderung
- behinderungsbedingte Fahrtkosten 900 Euro
- Fahrtkostenpauschale 4500 Euro
- Merkzeichen G Steuer
- Merkzeichen aG Fahrtkosten
- Pflegegrad 4 Fahrtkostenpauschale
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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