So funktioniert die Proportionalregel
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Das passiert schleichend: Neue Möbel, Elektronik oder steigende Baupreise erhöhen den Wert, während der Vertrag unverändert bleibt. Im Schadenfall hat das spürbare Folgen.
Nach § 75 Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer seine Leistung dann im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert kürzen. Ist nur zwei Drittel des Werts versichert, werden auch nur zwei Drittel jedes Schadens ersetzt, selbst bei einem kleinen Teilschaden weit unterhalb der Versicherungssumme. Diese Proportionalregel bildet der Rechner ab.
Die Entschädigung ist außerdem nach oben durch die Versicherungssumme begrenzt. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung zieht der Rechner zum Schluss ab. Ob die Regel im Einzelfall greift, hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die auch günstigere Regelungen enthalten können.
Unterversicherung vermeiden
Bei der Hausratversicherung bieten viele Gesellschaften einen Unterversicherungsverzicht an. Er gilt, wenn die Versicherungssumme mindestens einen bestimmten Betrag je Quadratmeter Wohnfläche erreicht, häufig etwa 650 Euro; Tarife weichen davon ab. Wer diesen Wert vereinbart, muss im Schadenfall den tatsächlichen Wert nicht nachweisen.
In der Wohngebäudeversicherung wird heute meist der gleitende Neuwert vereinbart. Die Versicherungssumme wird dabei in Werten des Jahres 1914 angegeben und jährlich über einen Baupreisindex angepasst. Stimmt der Wert 1914 von Anfang an, ist eine Unterversicherung weitgehend ausgeschlossen. Fehler bei Wohnfläche oder Ausstattung können aber auch hier zu Kürzungen führen.
Überprüfen Sie die Versicherungssumme nach größeren Anschaffungen, einer Erbschaft, einem Umzug oder einem Anbau. Eine einfache Inventarliste mit Fotos und Kaufbelegen hilft doppelt: Sie zeigt, ob die Summe noch passt, und erleichtert den Nachweis im Schadenfall.
Umgekehrt bringt eine Überversicherung keinen Vorteil, denn ersetzt wird höchstens der tatsächliche Schaden. Die passende Summe für Ihren Hausrat schätzt der Rechner zur Hausrat-Versicherungssumme. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Vertrag und Bedingungen.
Tipps und typische Fehler
Richtig versichert.
- Inventar: Liste mit Fotos.
- Summe: Regelmäßig prüfen.
- Verzicht: Klausel vereinbaren.
- Umzug: Fläche melden.
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Häufige Fragen
Gilt die Proportionalregel auch bei kleinen Schäden?
Ja, die Kürzung gilt für jeden Schaden, nicht erst, wenn der Schaden die Versicherungssumme übersteigt.
Wer muss den Versicherungswert nachweisen?
Der Versicherer muss eine Unterversicherung darlegen; Belege und Inventarlisten helfen Ihnen bei der Klärung.
Kann ich die Versicherungssumme jederzeit erhöhen?
Ja, eine Anpassung ist in der Regel jederzeit möglich und wirkt für künftige Schäden.
Wie stelle ich fest, ob ich unterversichert bin?
Vergleichen Sie die Versicherungssumme mit dem Wiederbeschaffungswert Ihres gesamten Hausrats oder dem Gebäudewert.
Was ist ein Unterversicherungsverzicht?
Eine Klausel, nach der der Versicherer bei ausreichender Summe je m² auf die Kürzung verzichtet.
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