Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was die 170-kg-Grenze regelt
Die Düngeverordnung begrenzt in Deutschland die Menge an Gesamtstickstoff, die mit organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln einschließlich Wirtschaftsdüngern ausgebracht werden darf. Nach Paragraf 6 Absatz 4 der Verordnung gilt im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs eine Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr. Die Regel setzt die EG-Nitratrichtlinie um.
Der Rechner multipliziert die Fläche mit der Obergrenze und zieht den Stickstoff ab, der bereits über Gülle, Mist, Gärreste oder Kompost eingeplant ist. Aus dem verbleibenden Spielraum und dem Gesamt-N-Gehalt des zusätzlichen Düngers ergibt sich die noch zulässige Menge in Kubikmetern oder Tonnen. So sehen Sie etwa, wie viel Gülle ein Betrieb noch aufnehmen kann.
Die Obergrenze ist im Feld frei einstellbar. Prüfen Sie den aktuellen Stand der Düngeverordnung und der Landesregelungen, denn Werte und Ausnahmen haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Der Rechner ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung durch die Landwirtschaftskammer oder das zuständige Landesamt.
Worauf es bei der Berechnung ankommt
Maßgeblich ist der Gesamtstickstoff, nicht der pflanzenverfügbare Ammoniumanteil. Für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft dürfen nach den Anlagen der Düngeverordnung bestimmte Stall- und Lagerverluste abgezogen werden, Ausbringungsverluste dagegen nicht. Tragen Sie daher den Stickstoff nach Abzug der zulässigen Stall- und Lagerverluste ein, wie er in Ihren Aufzeichnungen oder der Stoffstrombilanz steht.
Die Gehalte von Gülle und Gärresten schwanken je nach Tierart, Fütterung und Lagerung erheblich. Richtwerte der Länder sind ein Anhaltspunkt, eigene Analysen sind genauer. Ein Fehler im N-Gehalt wirkt direkt auf die zulässige Ausbringmenge: Ist die Gülle mit 5 statt 4 kg N je Kubikmeter gehaltvoller, sinkt die Menge im Beispiel von 625 auf 500 Kubikmeter.
In nitratbelasteten Gebieten nach Paragraf 13a der Düngeverordnung gilt die Grenze von 170 Kilogramm nicht nur im Betriebsdurchschnitt, sondern je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit. Für Kompost gibt es eine Sonderregel, nach der die Menge über drei Jahre gemittelt werden kann. Zudem gibt es Flächen, die nicht in die Berechnung eingehen. Stand und Details sollten Sie bei Ihrer Beratungsstelle prüfen.
Die 170-kg-Grenze ist nur eine von mehreren Vorgaben. Zusätzlich gelten die schlagbezogene Düngebedarfsermittlung, Sperrfristen, Abstände zu Gewässern und Vorgaben zur Lagerkapazität. Den Nährstoffgehalt Ihrer Gülle berechnen Sie mit dem Gülle-Nährstoffe-Rechner, die Großvieheinheiten mit dem GV-Rechner und den Saldo mit dem Stickstoffbilanz-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Grenze einhalten.
- Gesamt-N: Nicht nur NH4.
- Analyse: Gülle untersuchen.
- Rote Gebiete: Je Schlag.
- Stand: DüV prüfen.
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Häufige Fragen
Gilt die 170-kg-Grenze je Schlag oder je Betrieb?
Grundsätzlich im Betriebsdurchschnitt, in roten Gebieten je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit.
Zählt Mineraldünger zur 170-kg-Grenze?
Nein, sie gilt für organische und organisch-mineralische Dünger einschließlich Wirtschaftsdünger.
Welcher Stickstoff wird angerechnet?
Der Gesamtstickstoff nach Abzug der zulässigen Stall- und Lagerverluste.
Darf ich Gülle an andere Betriebe abgeben?
Ja, abgegebene Mengen werden beim abgebenden Betrieb nicht mehr angerechnet; Aufzeichnungs- und Meldepflichten beachten.
Wo erfahre ich die aktuellen Regeln?
Bei der Landwirtschaftskammer oder dem zuständigen Landesamt.
- 170 kg N Obergrenze
- Stickstoff Obergrenze Düngeverordnung
- 170 kg Stickstoff je Hektar
- organischer Dünger Obergrenze
- Gülle Aufnahme berechnen
- DüV 170 kg Rechner
Rechtlicher Hinweis: Die Ergebnisse sind Richtwerte für die Planung. Düngeverordnung, Förder- und Tierhaltungsrecht, Wasserrecht und regionale Vorgaben haben Vorrang; verbindliche Berechnungen und Anträge erstellen Sie mit den amtlichen Verfahren und Ihrer Beratung.
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