Was ein Franchisesystem kostet
Wer ein Geschäft als Franchisenehmer eröffnet, nutzt Marke, Konzept und Know-how eines etablierten Systems. Dafür verlangt der Franchisegeber Gebühren. Üblich sind eine einmalige Eintrittsgebühr beim Vertragsabschluss, eine laufende Gebühr als Prozentsatz vom Umsatz und eine Werbegebühr für überregionales Marketing. Manche Systeme berechnen zusätzlich feste Monatspauschalen, etwa für Software oder Schulungen.
Die laufenden Gebühren richten sich meist nach dem Umsatz, nicht nach dem Gewinn. Sie fallen also auch an, wenn der Betrieb gerade keinen Gewinn macht. Je nach Branche liegen sie häufig zwischen drei und zehn Prozent, die Werbegebühr bei ein bis vier Prozent. Bei geringer Umsatzrendite können diese Prozentsätze einen großen Teil des Gewinns aufzehren.
Der Rechner verteilt die Eintrittsgebühr gleichmäßig auf die Vertragslaufzeit und addiert die laufenden Gebühren. Er zeigt den Gewinn vor und nach Gebühren, die Gebührenquote am Umsatz, den Anteil der Gebühren am Gewinn und nach wie vielen Monaten die Eintrittsgebühr wieder erwirtschaftet ist.
Franchiseverträge prüfen
Entscheidend ist, was das System für die Gebühren leistet. Eine starke Marke kann deutlich mehr Kunden bringen als ein unbekanntes Einzelgeschäft, gute Einkaufskonditionen senken den Wareneinsatz, und ein erprobtes Konzept verringert Anfangsfehler. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Gebühren, sondern den erwarteten Gewinn mit und ohne System. Gespräche mit bestehenden Franchisenehmern geben dafür die besten Hinweise.
Lassen Sie sich die Umsatz- und Kostenplanung des Franchisegebers erklären und rechnen Sie mit vorsichtigen Annahmen nach. Besonders in den ersten Jahren liegt der Umsatz oft unter dem Durchschnitt etablierter Standorte. Prüfen Sie, ab welchem Umsatz der Gewinn nach Gebühren negativ wird. Neben der Eintrittsgebühr fallen meist erhebliche Investitionen für Ladenbau, Ausstattung und Anfangsbestand an.
Wichtige Vertragspunkte sind die Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Gebietsschutz, Bezugspflichten für Waren und die Regeln bei vorzeitiger Beendigung. Vor Vertragsschluss muss der Franchisegeber umfassend aufklären. Eine Prüfung durch eine im Franchiserecht erfahrene Anwältin oder einen Anwalt ist ratsam, ebenso eine Beratung zur Finanzierung.
Die Gebühren sind für den Franchisenehmer Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Die Eintrittsgebühr wird steuerlich in der Regel über die Vertragslaufzeit verteilt. Auf die Gebühren fällt Umsatzsteuer an, die vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zurückerhalten. Der Rechner arbeitet mit Nettowerten und ersetzt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.
Tipps und typische Fehler
Vertrag prüfen.
- Umsatz: Vorsichtig planen.
- Kollegen: Franchisenehmer fragen.
- Vertrag: Anwalt prüfen lassen.
- Invest: Ladenbau einrechnen.
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Häufige Fragen
Wie hoch sind übliche Franchisegebühren?
Laufende Gebühren liegen oft bei 3 bis 10 Prozent vom Umsatz, Werbegebühren bei 1 bis 4 Prozent; Eintrittsgebühren reichen von wenigen Tausend bis zu mehreren Zehntausend Euro.
Werden Franchisegebühren vom Umsatz oder vom Gewinn berechnet?
Meist vom Nettoumsatz, sodass sie auch in Verlustphasen anfallen.
Sind Franchisegebühren steuerlich absetzbar?
Ja, sie sind Betriebsausgaben; die Eintrittsgebühr wird in der Regel über die Laufzeit verteilt.
Was ist ein Franchise-Handbuch?
Die Sammlung aller Vorgaben des Systems zu Abläufen, Auftritt und Qualität, die der Franchisenehmer einhalten muss.
Was ist Gebietsschutz?
Die Zusage, dass im vereinbarten Gebiet kein weiterer Betrieb desselben Systems eröffnet wird.
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