Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Die Ersthelfer-Quote nach DGUV Vorschrift 1
Wie viele Ersthelfer ein Betrieb braucht, regelt § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten genügt ein Ersthelfer. Bei mehr als 20 Anwesenden sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Versicherten. In Kindertageseinrichtungen ist ein Ersthelfer je Kindergruppe vorgesehen, in Hochschulen 10 Prozent der Beschäftigten.
Maßgeblich ist nicht die Zahl aller Beschäftigten, sondern die Zahl der Versicherten, die gleichzeitig anwesend sind. In Schichtbetrieben muss deshalb jede Schicht für sich ausreichend Ersthelfer haben. Der Rechner rundet den Prozentwert auf ganze Personen auf und multipliziert die Zahl je Schicht mit der Zahl der Schichten.
Weil Ersthelfer auch im Urlaub, krank oder auf Dienstreise sein können, empfiehlt sich eine Reserve. Der Zuschlag ist frei wählbar; 20 Prozent sind ein üblicher Ansatz für Betriebe mit normalen Fehlzeiten.
Ausbildung und Organisation
Ersthelfer werden in einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Stelle ausgebildet. Spätestens nach zwei Jahren ist eine Fortbildung im gleichen Umfang nötig. Die Kosten der Lehrgänge übernimmt für Betriebe in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, die Freistellung trägt der Arbeitgeber.
Die Ersthelfer sollten über das Gelände verteilt arbeiten, damit Hilfe schnell vor Ort ist. In weitläufigen Betrieben oder an Außenstellen kann deshalb eine höhere Zahl nötig sein, als die Quote ergibt. Für Betriebe mit besonderen Gefahren, etwa durch Chemikalien, kann zusätzlich eine erweiterte Ausbildung sinnvoll sein. Ab mehr als 1.000 anwesenden Versicherten ist außerdem ein Sanitätsraum vorgeschrieben, unter bestimmten Bedingungen schon früher.
Machen Sie die Namen der Ersthelfer per Aushang bekannt, zusammen mit dem Standort von Verbandkasten und Notrufnummern. Prüfen Sie die Liste mindestens einmal im Jahr: Wer gekündigt hat, in Elternzeit ist oder die Fortbildung verpasst hat, zählt nicht mehr. Die Gefährdungsbeurteilung hilft zu entscheiden, ob die Mindestzahl ausreicht.
Die Zahlen beruhen auf der DGUV Vorschrift 1. Einzelne Unfallversicherungsträger können Erläuterungen dazu herausgeben. Herstellerangaben und Normen haben Vorrang, für Detailfragen ist Ihre Berufsgenossenschaft zuständig.
Tipps und typische Fehler
Erste Hilfe organisieren.
- Je Schicht: Abdecken.
- Fortbildung: Alle zwei Jahre.
- Aushang: Namen nennen.
- Reserve: Fehlzeiten einplanen.
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Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht ein Büro mit 50 Mitarbeitern?
Bei 50 gleichzeitig Anwesenden in der Verwaltung 5 Prozent, aufgerundet 3 Ersthelfer.
Zählen Teilzeitkräfte bei der Ersthelfer-Quote?
Es zählt, wer gleichzeitig anwesend ist, unabhängig vom Arbeitsvertrag.
Wie oft muss die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgen?
In der Regel alle zwei Jahre mit neun Unterrichtseinheiten.
Braucht ein Betrieb mit 10 Mitarbeitern einen Ersthelfer?
Ja, bei 2 bis 20 Anwesenden ist mindestens ein Ersthelfer vorgeschrieben.
Wer bezahlt den Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe?
Meist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, die Freistellung der Arbeitgeber.
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