Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie viel darf man beim Arbeitslosengeld dazuverdienen?
Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf nebenher arbeiten, solange die Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst. Ab 15 Stunden gilt man nicht mehr als arbeitslos, der Anspruch entfällt für diese Zeit. Der Verdienst wird nach § 155 SGB III angerechnet, allerdings nicht vollständig: Ein Freibetrag von 165 Euro im Monat bleibt anrechnungsfrei.
Angerechnet wird das Nettoentgelt, also der Verdienst nach Steuern und Sozialabgaben, abzüglich der Werbungskosten. Vom verbleibenden Betrag zieht die Agentur für Arbeit den Freibetrag ab. Was dann übrig bleibt, mindert das Arbeitslosengeld Euro für Euro. Bei einem Minijob entspricht das Netto meist dem Brutto.
Hatten Sie den Nebenjob schon vor der Arbeitslosigkeit, kann ein höherer Freibetrag gelten: Wurde die Nebenbeschäftigung in den letzten 18 Monaten mindestens zwölf Monate neben dem Hauptjob ausgeübt, bleibt das bisherige durchschnittliche Nettoeinkommen daraus anrechnungsfrei.
Nebenjob richtig melden
Jede Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit vor Beginn gemeldet werden, auch ein Minijob oder eine selbstständige Tätigkeit. Nach jedem Monat bescheinigt der Arbeitgeber auf einem Vordruck den Verdienst und die Stunden. Wer das unterlässt, muss zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurückzahlen und riskiert ein Bußgeld oder ein Strafverfahren.
Die 15-Stunden-Grenze gilt für die Woche, nicht im Monatsdurchschnitt. Gelegentliche kurze Überschreitungen bleiben unberücksichtigt, wenn sie nur vorübergehend sind, regelmäßige Mehrarbeit beendet aber die Arbeitslosigkeit. Mehrere Nebenjobs werden zusammengezählt. Verfügbar für die Vermittlung müssen Sie trotz Nebenjob bleiben.
Für Selbstständige im Nebenerwerb gilt dieselbe Anrechnung, statt der Werbungskosten werden die Betriebsausgaben abgezogen. Ohne Nachweis setzt die Agentur pauschal 30 Prozent der Einnahmen als Ausgaben an. Schwanken die Einnahmen, rechnet die Agentur monatsweise ab; ein Ausgleich zwischen den Monaten findet nicht statt.
Der Rechner gibt eine Orientierung nach den Regeln des § 155 SGB III. Bei Bürgergeld gelten andere Freibeträge; dafür gibt es einen eigenen Rechner. Klären Sie Einzelheiten, insbesondere zum erweiterten Freibetrag, mit Ihrer Agentur für Arbeit. Keine Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Nebenjob melden.
- Vorher: Anzeigen.
- 15 Stunden: Grenze.
- Belege: Monatlich.
- Werbungskosten: Nachweisen.
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Häufige Fragen
Wie viel darf ich beim Arbeitslosengeld anrechnungsfrei verdienen?
165 Euro netto im Monat nach Abzug der Werbungskosten.
Wie viele Stunden darf ich nebenbei arbeiten?
Weniger als 15 Stunden pro Woche, sonst endet die Arbeitslosigkeit.
Wird ein Minijob auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Ja, alles über 165 Euro und den Werbungskosten mindert das Arbeitslosengeld.
Muss ich Trinkgeld angeben?
Trinkgeld ist meist steuerfrei, sollte aber der Agentur genannt werden; die Anrechnung prüft sie.
Wird eine Abfindung angerechnet?
Sie wird nicht als Nebenverdienst angerechnet, kann aber zum Ruhen des Anspruchs führen.
- Nebenverdienst Arbeitslosengeld
- Minijob Arbeitslosengeld
- Freibetrag 165 Euro
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- Anrechnung Nebeneinkommen ALG
- Nebenjob arbeitslos 15 Stunden
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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