Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie lange darf noch befristet werden?
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wissenschaftliches und künstlerisches Personal zur Qualifizierung befristet zu beschäftigen. Nach § 2 Abs. 1 ist das vor der Promotion bis zu sechs Jahre möglich und nach der Promotion weitere sechs Jahre, in der Medizin neun Jahre. Ist die Höchstdauer erreicht, ist eine weitere Befristung auf dieser Grundlage nicht mehr zulässig.
Wer schneller promoviert, nimmt die eingesparte Zeit mit: Die Postdoc-Phase verlängert sich um den Teil der sechs Jahre, der vor der Promotion nicht verbraucht wurde. Dazu zählen befristete Beschäftigungen und Promotionszeiten ohne Beschäftigung, etwa mit Stipendium. Für jedes betreute Kind unter 18 Jahren kommen zwei Jahre hinzu, ebenso bei einer Behinderung oder schweren chronischen Erkrankung.
Da der Gesetzgeber seit Jahren über eine Reform berät, insbesondere über kürzere Höchstdauern nach der Promotion mit anschließender Anschlusszusage, sind alle Grenzwerte im Rechner als Eingabefelder hinterlegt. Prüfen Sie vor einer Entscheidung, welche Fassung des Gesetzes für Ihren Vertrag gilt.
Was angerechnet wird und was nicht
Angerechnet werden alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit, die an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung abgeschlossen wurden, sowie entsprechende Beamtenverhältnisse auf Zeit und Privatdienstverträge. Angerechnet werden nach § 2 Abs. 3 auch befristete Verträge nach anderen Rechtsvorschriften, etwa dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Studentische Beschäftigungen nach § 6 während des Studiums bleiben dagegen außen vor.
Nicht in die Höchstdauer eingerechnet werden nach § 2 Abs. 5 unter anderem Elternzeit, Zeiten des Mutterschutzes, Beurlaubungen für Kinderbetreuung oder Pflege, Wehr- und Zivildienst sowie bestimmte Freistellungen für Personal- oder Schwerbehindertenvertretung. Diese Zeiten verlängern den laufenden Vertrag im Einvernehmen. Tragen Sie solche Monate deshalb nicht in die Felder ein.
Außerhalb der Höchstgrenzen bleibt die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung nach § 2 Abs. 2 möglich, wenn die Stelle überwiegend aus Mitteln Dritter bezahlt wird und die Laufzeit dem Projektzeitraum entspricht. Daneben gibt es Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Ob eine solche Grundlage im Einzelfall trägt, hängt von den Umständen ab.
Die Rechnung ersetzt keine Rechtsberatung. Die Personalabteilung Ihrer Einrichtung prüft die anrechenbaren Zeiten anhand Ihrer Verträge. Bei Streit über eine Befristung muss eine Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende beim Arbeitsgericht erhoben werden. Gewerkschaften und Personalräte bieten zu diesen Fragen Beratung an.
Tipps und typische Fehler
Befristung im Blick.
- Verträge: Lückenlos sammeln.
- Elternzeit: Nicht anrechnen.
- Personalrat: Fragen.
- Klagefrist: Drei Wochen.
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Häufige Fragen
Wie lange darf man nach dem WissZeitVG befristet werden?
Derzeit bis zu sechs Jahre vor und sechs Jahre nach der Promotion, in der Medizin neun Jahre nach der Promotion.
Zählt Elternzeit zur Höchstbefristung?
Nein, Elternzeit und Mutterschutz werden nach § 2 Abs. 5 nicht angerechnet.
Verlängert sich die Postdoc-Phase bei schneller Promotion?
Ja, um die nicht genutzte Zeit der sechs Jahre vor der Promotion.
Was bedeutet die 12-Jahres-Regel?
Vor und nach der Promotion zusammen sind derzeit bis zu zwölf Jahre Qualifizierungsbefristung möglich, in der Medizin 15.
Was passiert nach Ablauf der Höchstdauer?
Eine weitere Befristung nach § 2 Abs. 1 ist ausgeschlossen; möglich bleiben Drittmittelstellen oder Dauerstellen.
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