Wie oft darf ich fehlen?
In Seminaren, Übungen, Laborpraktika, Sprachkursen und an Berufsschulen gilt oft eine Anwesenheitspflicht. Häufig wird eine Mindestquote verlangt, etwa 80 oder 75 Prozent der Termine. Wer darunter liegt, wird nicht zur Prüfung zugelassen oder bekommt die Leistung nicht anerkannt. Der Rechner zeigt, wie viele Termine Sie insgesamt fehlen dürfen und wie viele davon noch übrig sind.
Die Mindestanwesenheit ergibt sich aus der Zahl der Termine mal der Quote. Ergibt das keine ganze Zahl, wird aufgerundet, denn ein angefangener Termin muss vollständig besucht werden. Bei 14 Terminen und 80 Prozent sind 11,2 Termine rechnerisch nötig, also 12. Damit dürfen Sie zweimal fehlen. Haben Sie schon einmal gefehlt, bleibt noch ein Fehltermin.
Zusätzlich zeigt der Rechner, welche Anwesenheitsquote Sie höchstens noch erreichen können, wenn Sie ab jetzt keinen Termin mehr verpassen. Liegt sie unter der Vorgabe, ist die Quote nicht mehr erreichbar. Dann lohnt das frühzeitige Gespräch mit der Lehrperson, ob Ersatzleistungen möglich sind.
Regeln zur Anwesenheitspflicht
Ob eine Anwesenheitspflicht überhaupt zulässig ist, regeln die Hochschulgesetze der Länder und die Prüfungsordnungen. In einigen Ländern ist sie für reine Vorlesungen ausgeschlossen und nur bei Veranstaltungen erlaubt, in denen das Lernziel ohne Teilnahme nicht erreichbar ist, etwa Praktika, Exkursionen, Sprachkurse oder Laborübungen. Die Regel für Ihren Studiengang steht in der Modulbeschreibung.
Prüfen Sie, ob entschuldigte Fehltermine zählen. Manche Ordnungen rechnen jede Abwesenheit an, andere nehmen Krankheit mit Attest aus oder erlauben Nachholtermine und Ersatzaufgaben. Wer wegen Krankheit, Pflege eines Angehörigen oder Schwangerschaft länger fehlt, kann oft einen Nachteilsausgleich oder eine Sonderregelung beantragen. Sprechen Sie das früh an, nicht erst am Ende des Semesters.
Fallen Termine aus, etwa wegen Feiertagen oder Krankheit der Lehrperson, verringert sich meist die Zahl der Termine. Tragen Sie dann die tatsächliche Zahl der stattfindenden Termine ein. Bei geteilten Terminen, zum Beispiel Doppelstunden, zählt je nach Regelung jeder Block einzeln.
An Schulen und Berufsschulen gilt die Schulpflicht; Fehlzeiten müssen dort grundsätzlich entschuldigt werden. Hohe Fehlzeiten können dazu führen, dass Leistungen nicht bewertet werden. Den Arbeitsaufwand eines Moduls zeigt der ECTS-Arbeitsaufwand-Rechner, Prozentrechnungen übernimmt der Prozentrechner.
Tipps und typische Fehler
Fehlzeiten im Griff.
- Ordnung: Regel lesen.
- Attest: Aufbewahren.
- Früh: Ansprechen.
- Reserve: Nicht verbrauchen.
Weitere Rechner: Studium & BAföG
Häufige Fragen
Wie oft darf ich bei 80 Prozent Anwesenheit fehlen?
Bei 14 Terminen zweimal, bei 15 Terminen dreimal.
Wird bei der Mindestanwesenheit aufgerundet?
Ja, angefangene Termine müssen vollständig besucht werden.
Zählen entschuldigte Fehlzeiten?
Das regelt die Prüfungsordnung Ihrer Hochschule.
Ist eine Anwesenheitspflicht an der Uni erlaubt?
Das regelt das Hochschulgesetz des Landes, oft nur für bestimmte Veranstaltungen.
Was tun bei längerer Krankheit?
Früh mit der Lehrperson oder dem Prüfungsamt über Ersatzleistungen sprechen.
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