Steuern & Selbstständigkeit

Stromsteuer berechnen

Geben Sie den Jahresverbrauch in Kilowattstunden ein und wählen Sie, ob Sie Haushalt oder Unternehmen des produzierenden Gewerbes sind. Der Rechner zeigt die Stromsteuer und die mögliche Entlastung.

Verbrauch und Steuersätze
§ 3 StromStG, 20,50 €/MWh entsprechen 2,05 ct/kWh. Stand prüfen.
EU-Mindestsatz 0,50 €/MWh. Stand prüfen.
Früher galt ein Sockelbetrag; tragen Sie ihn ein, falls er wieder anfällt.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie hoch ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die der Versorger an das Hauptzollamt abführt und über die Stromrechnung an Sie weitergibt. Sie wird je Megawattstunde erhoben. Der Regelsatz nach § 3 Stromsteuergesetz liegt seit vielen Jahren bei 20,50 Euro je Megawattstunde, das sind 2,05 Cent je Kilowattstunde. Auf diesen Betrag kommt zusätzlich die Umsatzsteuer.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können nach § 9b StromStG eine Entlastung beantragen. Sie zahlen damit im Ergebnis nur noch den europäischen Mindestsatz von 0,50 Euro je Megawattstunde. Die Entlastung wird nachträglich auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gewährt, nicht automatisch über die Rechnung des Versorgers.

Der Rechner stellt beide Wege gegenüber. Er zeigt die Steuer zum Regelsatz, den Entlastungsbetrag und die verbleibende Belastung je Kilowattstunde. Weil die Politik die Stromsteuer in den letzten Jahren mehrfach verändert hat, sind alle Sätze als Eingabefelder angelegt. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim Zoll und passen Sie die Werte bei Bedarf an.

Stromsteuer=Verbrauch in MWh×Steuersatz; Entlastung=Verbrauch×(Regelsatz−erma¨ßigter Satz)−Selbstbehalt\text{Stromsteuer} = \text{Verbrauch in MWh} \times \text{Steuersatz};\ \text{Entlastung} = \text{Verbrauch} \times \left(\text{Regelsatz} - \text{ermäßigter Satz}\right) - \text{Selbstbehalt}

Beispiel: Ein Metallbetrieb verbraucht 100.000 kWh, also 100 MWh. Zum Regelsatz von 20,50 €/MWh fallen 2.050 Euro Stromsteuer an. Mit der Entlastung nach § 9b auf 0,50 €/MWh bleiben 50 Euro, die Entlastung beträgt 2.000 Euro. Das entspricht 0,05 ct/kWh. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer stehen 59,50 Euro auf der Rechnung.

Wer die Entlastung bekommt

Begünstigt sind Unternehmen, die nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige dem produzierenden Gewerbe zugeordnet sind, also Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Baugewerbe. Hinzu kommen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Handel, Gastronomie, Büros und private Haushalte zahlen den vollen Satz. Maßgeblich ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des gesamten Unternehmens.

Der Antrag wird für ein Kalenderjahr gestellt, in der Regel bis zum Ende des Folgejahres. Benötigt werden Angaben zur verbrauchten Strommenge für betriebliche Zwecke und eine Beschreibung der Tätigkeit. Strom, der etwa an Mieter weitergegeben wird oder in Büroteilen außerhalb der Produktion anfällt, kann je nach Fall herausfallen. Auch Fristen und Formulare sollten Sie beim Zoll prüfen.

Für private Haushalte ist der Rechner trotzdem nützlich: Er zeigt, welcher Teil der Stromrechnung auf die Stromsteuer entfällt. Bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh sind das 61,50 Euro netto oder rund 73 Euro mit Umsatzsteuer. Eine Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher wurde politisch diskutiert; ob und ab wann sie gilt, sollten Sie im aktuellen Gesetzesstand nachsehen.

Neben der Stromsteuer enthält der Strompreis Netzentgelte, Konzessionsabgabe und weitere Umlagen. Den gesamten Preis je Kilowattstunde und die Jahreskosten berechnen der Strompreis- und der Stromkosten-Rechner. Die Ergebnisse hier sind Rechenwerte und ersetzen keine steuerliche Beratung; verbindlich ist der Bescheid des Hauptzollamts.

Tipps und typische Fehler

Stromsteuer senken.

  • Zuordnung: Wirtschaftszweig prüfen.
  • Frist: Antrag rechtzeitig stellen.
  • Messung: Mengen belegen.
  • Stand: Sätze prüfen.

Mehr zum Thema Erbschaft, Schenkung und Verbrauchsteuern

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Stromsteuer pro kWh?

Der Regelsatz beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde zuzüglich Umsatzsteuer. Ermäßigte Sätze gelten nur für bestimmte Unternehmen, Stand prüfen.

Wer bekommt die Stromsteuer erstattet?

Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf Antrag beim Hauptzollamt nach § 9b StromStG.

Fällt auf die Stromsteuer Mehrwertsteuer an?

Ja, die Stromsteuer gehört zum Entgelt, auf das die Umsatzsteuer berechnet wird.

Wie beantrage ich die Stromsteuer-Entlastung?

Mit dem amtlichen Formular beim zuständigen Hauptzollamt, jeweils für ein Kalenderjahr.

Zahlen Elektroautos Stromsteuer?

Ja, Ladestrom zu Hause wird wie normaler Haushaltsstrom besteuert.

Auch gesucht als:
  • Stromsteuer berechnen
  • Stromsteuer pro kWh
  • Stromsteuer Entlastung § 9b
  • Stromsteuer produzierendes Gewerbe
  • Stromsteuer Rechner
  • Stromsteuer erstatten Hauptzollamt
Diesen Rechner auf Ihrer Website einbinden

Kostenlos für Blogs, Vereine, Schulen und Unternehmen. Fügen Sie den Code in Ihre Seite ein, zum Beispiel als HTML-Block in WordPress.

Der Rechner läuft in einem Rahmen, setzt keine Cookies und speichert keine Eingaben. Bitte lassen Sie den Quellenlink unter dem Rahmen stehen. Höhe bei Bedarf anpassen.

Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.