Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie die Anrechnung funktioniert
Wer Aktien ausländischer Unternehmen hält, zahlt auf die Dividende oft eine Steuer im Herkunftsland, die Quellensteuer. Sie wird direkt von der Dividende abgezogen. Zusätzlich fällt in Deutschland die Abgeltungsteuer an. Damit dieselben Erträge nicht doppelt besteuert werden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Nach dem DBA darf der Quellenstaat nur einen Höchstsatz erheben, meist 15 Prozent. Diesen Betrag rechnet die deutsche Bank auf die Abgeltungsteuer an. Liegt die einbehaltene Steuer darüber, wie bei der Schweiz mit 35 Prozent, ist der Mehrbetrag zu viel einbehalten und kann beim Quellenstaat zurückgefordert werden.
Die Anrechnung kann die deutsche Steuer höchstens auf null senken. Wenn der Sparerpauschbetrag die deutsche Steuer schon auf null bringt, ist die Quellensteuer verloren, soweit sie nicht erstattet wird. Genau das zeigt der Rechner.
Zusammen ergibt sich meist eine Gesamtbelastung von rund 26 bis 30 Prozent.
Was Sie wissen sollten
Wer in den USA investiert, sollte ein Formular W-8BEN abgeben. Ohne dieses Formular beträgt die Quellensteuer 30 Prozent, und die zusätzlichen 15 Prozent sind in Deutschland nicht anrechenbar. Meist erledigt die Bank das beim Depoteröffnen.
Zu viel gezahlte Quellensteuer erstattet der Quellenstaat auf Antrag, oft mit viel Papierkram. Manche Banken oder Dienstleister übernehmen das gegen Gebühr. Bei kleinen Beträgen lohnt es sich nicht immer. Prüfen Sie die Frist, denn Anträge sind meist zeitlich begrenzt.
Bei ETFs und Fonds wird die Quellensteuer bereits auf Fondsebene abgeführt. Sie ist dann im Fondskurs berücksichtigt und nicht anrechenbar. Welche ETF-Konstruktion besser ist, hängt vom Fondsdomizil ab, etwa Irland mit günstigem DBA-Satz mit den USA.
Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung und kennt weder Kirchensteuer noch Sonderfälle wie Dividenden aus Steueroasen.
Für die Steuererklärung brauchen Sie die Steuerbescheinigung Ihrer Bank. Sie weist die einbehaltene und die angerechnete Quellensteuer aus. Fehlt eine Anrechnung, tragen Sie sie in der Anlage KAP nach. Bewahren Sie die Belege mehrere Jahre auf.
Tipps und typische Fehler
Quellensteuer im Griff.
- W-8BEN: Für US-Aktien abgeben.
- Erstattung: Zu viel einbehaltene Steuer zurückfordern.
- ETFs: Quellensteuer auf Fondsebene.
- Anlage KAP: Anrechnung in der Steuererklärung.
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Häufige Fragen
Wird ausländische Quellensteuer angerechnet?
Ja, bis zum Höchstsatz des Doppelbesteuerungsabkommens, meist 15 Prozent, auf die deutsche Abgeltungsteuer.
Was tun, wenn mehr als 15 Prozent einbehalten wurden?
Den Mehrbetrag beim Quellenstaat zurückfordern, in Deutschland ist er nicht anrechenbar.
Brauche ich für US-Aktien ein W-8BEN?
Ja, sonst werden 30 Prozent Quellensteuer einbehalten. Die Bank holt es in der Regel bei der Depoteröffnung ein.
Wie hoch ist die Quellensteuer auf US-Dividenden?
15 Prozent mit W-8BEN, sonst 30 Prozent.
Wird die Quellensteuer in Deutschland angerechnet?
Ja, bis zum DBA-Höchstsatz, meist 15 Prozent.
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