Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Welche Zuschläge steuerfrei sind
Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, erhält oft Zuschläge. Nach Paragraf 3b des Einkommensteuergesetzes sind diese Zuschläge steuerfrei, soweit sie für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden und bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.
Die Sätze sind gesetzlich festgelegt: 25 Prozent für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, 40 Prozent zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht begann, 50 Prozent für Sonntagsarbeit, 125 Prozent an gesetzlichen Feiertagen und 150 Prozent am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai.
Als Grundlohn zählt maximal ein Stundenlohn von 50 Euro. Für die Sozialversicherung gilt die Grenze von 25 Euro je Stunde. Zahlt der Arbeitgeber höhere Zuschläge als diese Sätze, ist der darüber hinausgehende Teil steuerpflichtig.
Der Rechner trennt den steuerfreien vom steuerpflichtigen Teil Ihrer Zuschläge.
Wichtig zu wissen
Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn die Zuschläge neben dem Grundlohn gezahlt werden. Pauschale Zuschläge sind nur steuerfrei, wenn sie nach den tatsächlichen Arbeitszeiten und Aufzeichnungen berechnet werden. Pauschalen müssen auf einer Durchschnittsrechnung beruhen und den Zuschlagszeiten entsprechen.
Der steuerfreie Zuschlag wird zwar nicht versteuert, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt nicht Ihren Steuersatz. Er unterliegt außerdem nicht der Beitragspflicht, soweit die Grenze von 25 Euro nicht überschritten ist. Bei höherem Stundenlohn ist nur der Teil bis zur Grenze beitragsfrei.
Für Zuschläge in der Rentenversicherung gelten Sonderregeln: Sie führen zu geringeren Rentenansprüchen, wenn sie nicht beitragspflichtig sind. Beitragsfreie Zuschläge zählen nicht zum rentenrelevanten Verdienst.
Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung auf korrekt ausgewiesene steuerfreie Zuschläge. Fragen Sie bei Zweifeln den Arbeitgeber oder eine Lohnsteuerberatung.
Beachten Sie, dass Zuschläge auch dann nur steuerfrei sind, wenn sie nach tatsächlich geleisteten Stunden berechnet sind. Fordern Sie bei Unklarheiten einen Nachweis über Dienstplan und Zeiterfassung an.
Tipps und typische Fehler
Zuschläge im Blick.
- Tatsächliche Arbeit: Nur geleistete Stunden sind begünstigt.
- Sätze: 25, 40, 50, 125 und 150 Prozent.
- Grundlohn: Maximal 50 Euro steuerlich.
- Abrechnung: Steuerfreie Zuschläge getrennt prüfen.
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- Nachtzuschlag steuerfrei
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der steuerfreie Nachtzuschlag?
25 Prozent des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, 40 Prozent zwischen 0 und 4 Uhr bei Beginn vor Mitternacht.
Sind Sonntags- und Feiertagszuschläge steuerfrei?
Ja, bis 50 Prozent am Sonntag, 125 Prozent am Feiertag und 150 Prozent an Heiligabend ab 14 Uhr, am 25. und 26.12. und am 1. Mai.
Bis zu welchem Stundenlohn gilt die Steuerfreiheit?
Der Grundlohn wird mit höchstens 50 Euro je Stunde berücksichtigt, für Sozialabgaben mit höchstens 25 Euro.
Was ist der Nachtzuschlag?
Ein Zuschlag auf den Grundlohn für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, steuerfrei bis 25 Prozent.
Sind Zuschläge sozialabgabenfrei?
Ja, bis zu einem Grundlohn von 25 Euro je Stunde.
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