Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wann die Auszahlung steuerfrei ist
Bei Kapitallebensversicherungen wird nur der Ertrag besteuert, also die Auszahlung abzüglich der gezahlten Beiträge. Für Verträge, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, ist dieser Ertrag unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, vor allem bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und laufender Beitragszahlung über mindestens fünf Jahre.
Für Verträge ab 2005 gilt das Halbeinkünfteverfahren, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt, bei Verträgen ab 2012 nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Dann ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, und diese Hälfte wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, etwa bei vorzeitiger Kündigung, wird der gesamte Ertrag versteuert. Zusätzlich kommt der Sparerpauschbetrag zum Tragen, wenn Sie ihn nicht schon anderweitig brauchen.
Grenzen der Berechnung
Der Rechner unterstellt eine einmalige Kapitalauszahlung. Bei einer Verrentung gelten andere Regeln, dort wird nur der Ertragsanteil der Rente besteuert. Soli und Kirchensteuer sind nicht eingerechnet, bei Gutverdienern kann Soli anfallen.
Ihre Versicherung behält bei Auszahlung zunächst pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuer ein, wenn die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren nicht vorliegen oder nicht gemeldet sind. Den Rest klärt die Steuererklärung in der Anlage KAP.
Bei Verträgen vor 2005 gilt die Steuerfreiheit nur bei Erfüllung weiterer Vorgaben. Lassen Sie bei größeren Summen eine Steuerberatung prüfen, bevor Sie kündigen oder auszahlen lassen. Ein Wechsel ins Nachbarjahr kann die Steuer deutlich verändern.
Auch der Zeitpunkt der Kündigung spielt eine Rolle. Wer Verträge aus der Zeit vor 2005 besitzt, sollte die Steuerfreiheit nicht durch eine vorzeitige Kündigung oder eine Beitragsfreistellung aufs Spiel setzen. Fragen Sie Ihre Versicherung nach einer Auszahlungsprognose zum frühesten und zum regulären Ablaufzeitpunkt und vergleichen Sie beide Fälle mit diesem Rechner.
Tipps und typische Fehler
Vor der Auszahlung prüfen.
- Vertragsbeginn: Der Stichtag 2005 entscheidet über die Steuerfreiheit.
- Mindestalter: 60 oder 62 Jahre für die Halbierung.
- Kündigung: Vorzeitig führt zu voller Besteuerung des Ertrags.
- Anlage KAP: In die Steuererklärung eintragen.
Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit
- Basisrente-Rechner
- Krypto-Steuer-Rechner
- GmbH-oder-Einzelunternehmen-Rechner
- Ehegattensplitting-Rechner
- Mehrwertsteuer-Rechner
- Stundensatz-Rechner für Selbstständige
- Kleinunternehmer-Rechner
- Kirchensteuer-Rechner
Alle Rechner dieser Kategorie oder alle Rechner A–Z.
Auch gesucht als
Dieser Rechner hilft bei diesen und ähnlichen Fragen:
- Lebensversicherung Auszahlung Steuer
- Kapitallebensversicherung Steuer
- Halbeinkünfteverfahren Lebensversicherung
- Lebensversicherung versteuern
- Lebensversicherung Ertrag Steuer
- Lebensversicherung Kündigung Steuer
Häufige Fragen
Ist die Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei?
Bei Altverträgen bis 2004 meist ja, bei neueren Verträgen wird der Ertrag je nach Laufzeit und Alter zur Hälfte oder voll besteuert.
Was ist das Halbeinkünfteverfahren bei der Lebensversicherung?
Nur die Hälfte des Ertrags wird besteuert, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und das Mindestalter 60 oder 62 erreicht ist.
Wie wird der Ertrag berechnet?
Auszahlung minus die Summe der gezahlten Beiträge.
Wann ist die Lebensversicherung nach 12 Jahren steuerfrei?
Nur bei Verträgen bis Ende 2004 unter weiteren Bedingungen. Bei neueren Verträgen gilt das Halbeinkünfteverfahren.
Wird der Rückkaufswert versteuert?
Ja, der Ertrag aus Rückkaufswert minus Beiträge ist steuerpflichtig, bei vorzeitiger Kündigung voll.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.