Beruf & Arbeitszeit

IHK-Abschlussprüfung: Gesamtergebnis und Note berechnen

Tragen Sie für jeden Prüfungsbereich die erreichten Punkte und die Gewichtung aus Ihrer Ausbildungsordnung ein. Der Rechner ermittelt das Gesamtergebnis, die Note und ob die Prüfung nach den eingestellten Regeln bestanden ist.

Ihre Prüfungsbereiche
Gewichtung 0 bedeutet: Bereich wird nicht berücksichtigt.
Steht in der Ausbildungsordnung, Stand prüfen.
Unter 30 Punkten gilt ein Bereich nach dem Schlüssel als ungenügend.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

So entsteht das IHK-Gesamtergebnis

In den meisten neu geordneten Ausbildungsberufen besteht die Abschlussprüfung aus mehreren Prüfungsbereichen, etwa einer betrieblichen Projektarbeit, schriftlichen Aufgaben zu Fachthemen und Wirtschafts- und Sozialkunde. Jeder Bereich wird mit 0 bis 100 Punkten bewertet und mit einem in der Ausbildungsordnung festgelegten Prozentsatz gewichtet. Bei gestreckten Prüfungen zählt Teil 1 mit seinem Anteil ebenfalls als eigener Bereich.

Das Gesamtergebnis ist die Summe der gewichteten Punkte. Aus dieser Punktzahl folgt die Note nach dem bundesweit üblichen 100-Punkte-Schlüssel der Kammern: 100 bis 92 Punkte sehr gut, unter 92 bis 81 gut, unter 81 bis 67 befriedigend, unter 67 bis 50 ausreichend, unter 50 bis 30 mangelhaft und unter 30 ungenügend.

Bestanden ist eine Prüfung aber nicht allein durch ein Gesamtergebnis von mindestens 50 Punkten. Die Ausbildungsordnungen verlangen zusätzlich, dass eine bestimmte Zahl von Bereichen mindestens ausreichend ist und kein Bereich ungenügend bewertet wurde. Diese Regeln können Sie im Rechner einstellen.

Gesamtergebnis=∑ (Punkte des Bereichs⋅Gewichtung100); bestanden , wenn Gesamtergebnis≥50 , genu¨gend Bereiche≥50und kein Bereich unter der Sperrgrenze\text{Gesamtergebnis} = \sum\,\left(\frac{\text{Punkte des Bereichs} \cdot \text{Gewichtung}}{100}\right);\ \text{bestanden}\,{,}\ \quad \text{wenn}\ \text{Gesamtergebnis} \ge 50\,{,}\ \text{genügend Bereiche} \ge 50\quad \text{und}\ \text{kein Bereich unter der Sperrgrenze}

Beispiel: Vier Bereiche mit 72 Punkten (40 %), 58 Punkten (20 %), 45 Punkten (20 %) und 80 Punkten (20 %): 28,8 + 11,6 + 9,0 + 16,0 = 65,40 Punkte, Note 4 (ausreichend). Drei Bereiche liegen bei mindestens 50 Punkten, keiner unter 30. Bei der Regel „mindestens drei Bereiche ausreichend“ ist die Prüfung bestanden.

Bestehensregeln und mündliche Ergänzungsprüfung

Die genauen Bestehensregeln stehen in der Verordnung über die Berufsausbildung Ihres Berufs, meist im Paragrafen zur Gewichtungs- und Bestehensregelung. Typisch ist die Formulierung, dass im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich mit der betrieblichen Aufgabe und in mindestens zwei oder drei weiteren Bereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden müssen. Prüfen Sie die Zahl für Ihren Beruf und tragen Sie sie ein.

Liegt ein schriftlicher Bereich knapp unter der Grenze, sehen viele Ordnungen eine mündliche Ergänzungsprüfung vor. Sie kann das Ergebnis eines schriftlichen Bereichs verbessern, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag gibt. Dabei wird das bisherige Ergebnis meist im Verhältnis 2 zu 1 mit der mündlichen Leistung verrechnet. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kammer.

Ob die Kammer Zwischenwerte rundet, regelt die Prüfungsordnung. Der Rechner zeigt das ungerundete Gesamtergebnis mit zwei Nachkommastellen, damit Sie erkennen, wie knapp ein Ergebnis an einer Notengrenze liegt. Das Zeugnis der Kammer ist allein verbindlich; der Rechner ersetzt keine Auskunft des Prüfungsausschusses.

Für Handwerksberufe gelten ähnliche Schlüssel der Handwerkskammern, die Gewichtungen unterscheiden sich aber je Gesellenprüfungsverordnung. Wer nach einem anderen Notenschlüssel umrechnen möchte, findet dafür den Notenschlüssel-Rechner. Wenn Sie über eine Verkürzung der Ausbildung nachdenken, hilft der Rechner zur Ausbildungsverkürzung bei der Terminplanung.

Tipps und typische Fehler

Prüfung auswerten.

  • Ordnung: Gewichtung nachlesen.
  • Sperrfach: Unter 30 Punkten prüfen.
  • Mündlich: Ergänzung beantragen.
  • Zeugnis: Ist verbindlich.

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Häufige Fragen

Wie berechne ich die Note meiner IHK-Prüfung?

Punkte je Bereich mit der Gewichtung multiplizieren, addieren und die Summe nach dem 100-Punkte-Schlüssel einordnen.

Ab wie vielen Punkten ist die IHK-Prüfung bestanden?

Das Gesamtergebnis braucht mindestens 50 Punkte; zusätzlich gelten Mindestanforderungen an einzelne Bereiche.

Was bedeutet ungenügend in einem Prüfungsbereich?

Unter 30 Punkten; dann ist die Prüfung in der Regel nicht bestanden, auch bei gutem Gesamtergebnis.

Zählt Teil 1 der gestreckten Prüfung mit?

Ja, Teil 1 geht mit dem in der Ausbildungsordnung festgelegten Anteil in das Gesamtergebnis ein.

Kann ich eine nicht bestandene Abschlussprüfung wiederholen?

Ja, nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal; bestandene Bereiche können auf Antrag angerechnet werden.

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