Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden
Wer ein Auto aus einem Land außerhalb der Europäischen Union einführt, etwa aus den USA, Kanada, Japan oder der Schweiz, muss es beim Zoll anmelden. Fällig werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Grundlage ist der Zollwert: der Kaufpreis plus die Kosten für Transport und Versicherung bis zum Ort, an dem das Fahrzeug in die EU gelangt, meist der Ankunftshafen.
Auf den Zollwert wird der Zollsatz angewendet. Für Personenwagen beträgt er im Regelfall 10 %. Fahrzeuge mit Ursprung in Ländern mit Handelsabkommen, etwa Japan, Südkorea oder das Vereinigte Königreich, können zollfrei sein, wenn ein Ursprungsnachweis vorliegt. Handelsvereinbarungen ändern sich, deshalb ist der Zollsatz editierbar; prüfen Sie den aktuellen Stand im Zolltarif.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird anschließend auf eine größere Basis berechnet: Zollwert plus Zoll plus die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in Deutschland. Der Satz entspricht der Umsatzsteuer, also 19 %. Weil die Steuer auch auf den Zoll erhoben wird, steigen die Abgaben schneller als die Summe der beiden Sätze vermuten lässt.
Oldtimer, Umzugsgut und Zusatzkosten
Für historische Fahrzeuge, die als Sammlungsstücke gelten, entfällt der Zoll, und die Einfuhrumsatzsteuer ist auf 7 % ermäßigt. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist, sich im Originalzustand befindet und nicht mehr hergestellt wird. Die Einstufung nimmt der Zoll vor; tragen Sie in diesem Fall 0 % Zoll und 7 % Einfuhrumsatzsteuer ein.
Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, kann ein Fahrzeug, das er mindestens sechs Monate besessen und genutzt hat, als Umzugsgut abgabenfrei einführen. Unternehmen mit Vorsteuerabzug können die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen, für sie zählt wirtschaftlich nur der Zoll. Allgemeine Zollsätze für andere Waren berechnet der Zoll-Rechner.
Fahrzeuge aus den USA müssen oft an europäische Vorschriften angepasst werden, etwa bei Blinkern, Scheinwerfern, Nebelschlussleuchte und Tacho in km/h. Danach folgt eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation. Diese Kosten schwanken je nach Modell stark und können mehrere tausend Euro betragen. Planen Sie zusätzlich Hafengebühren, Zollabwicklung durch einen Spediteur und Kfz-Steuer ein.
Der Rechner liefert eine Kalkulation zur Orientierung. Er ersetzt keine Steuer- oder Zollberatung und keine verbindliche Zolltarifauskunft. Wechselkurse schwanken täglich; maßgeblich ist der vom Zoll festgesetzte Kurs zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Tipps und typische Fehler
Import sauber kalkulieren.
- Kurs: Tageswert prüfen.
- Fracht: Bis Hafen einrechnen.
- Umrüstung: Vorher klären.
- Ursprung: Nachweis sichern.
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Häufige Fragen
Wird Zoll auch auf die Fracht berechnet?
Ja, Transport und Versicherung bis zur EU-Grenze gehören zum Zollwert.
Muss ich beim Autokauf in der Schweiz Zoll zahlen?
Bei Schweizer Ursprung mit Ursprungsnachweis oft nicht, Einfuhrumsatzsteuer fällt aber an.
Bekomme ich die US-Sales-Tax zurück?
Beim Export wird sie oft gar nicht erhoben; bereits gezahlte Steuer müssen Sie beim Händler oder Bundesstaat klären.
Wo wird das Auto verzollt?
Beim Zollamt am Ankunftshafen oder bei einem Binnenzollamt nahe dem Wohnort, oft über einen Spediteur.
Brauche ich eine Ursprungserklärung?
Für einen ermäßigten Präferenzzoll ja, sonst gilt der Regelzollsatz.
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Rechtlicher Hinweis: Die Werte sind Richtwerte. Maßgeblich sind Ihre Fahrzeugpapiere, Verträge und die Angaben der Hersteller und Behörden.
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