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Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Tragen Sie Warenwert, Versandkosten und den Zollsatz Ihrer Ware ein. Freigrenze, Pauschalen und Gebühren sind editierbar, weil sie sich ändern können.

Ihre Sendung
Kaufpreis ohne Versand, in Euro umgerechnet.
Je nach Warenart sehr unterschiedlich, siehe Zolltarif. Stand prüfen.
Bisher 150 €; die EU ändert die Regeln für Kleinsendungen. Stand prüfen.
Falls für Kleinsendungen eine feste Abgabe gilt. Stand prüfen.
Auslagenpauschale von Post oder Paketdienst. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Was kostet eine Bestellung aus dem Ausland?

Wer Ware aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt, etwa aus China, den USA, Großbritannien oder der Schweiz, zahlt bei der Einfuhr Abgaben. Dazu gehören die Einfuhrumsatzsteuer und, ab einem bestimmten Warenwert, der Zoll. Viele Paketdienste verlangen außerdem eine Gebühr dafür, dass sie die Verzollung übernehmen.

Der Zoll bemisst sich am Zollwert, das ist im Wesentlichen der Kaufpreis plus Versand- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze. Der Zollsatz hängt von der Warenart ab und reicht von null bis zu zweistelligen Prozentsätzen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird anschließend auf Zollwert plus Zoll erhoben, in Deutschland meist mit 19 Prozent.

Für Sendungen mit geringem Warenwert galt bisher eine Zollbefreiung bis 150 Euro, die Einfuhrumsatzsteuer fällt dagegen schon ab dem ersten Euro an. Die EU hat beschlossen, diese Zollbefreiung für Kleinsendungen abzuschaffen und übergangsweise pauschale Abgaben einzuführen. Freigrenze, Pauschale und Gebühr sind deshalb editierbar: Stand prüfen.

Zollwert=Warenwert+Versand; Zoll=Zollwert×Zollsatz (u¨ber der Freigrenze) , sonst Pauschale; Einfuhrumsatzsteuer=(Zollwert+Zoll)×Steuersatz; Gesamtkosten=Zollwert+Zoll+Einfuhrumsatzsteuer+Gebu¨hr\text{Zollwert} = \text{Warenwert} + \text{Versand};\ \text{Zoll} = \text{Zollwert} \times \text{Zollsatz}\,\left(\text{über der Freigrenze}\right)\,{,}\ \quad \text{sonst}\ \text{Pauschale};\ \text{Einfuhrumsatzsteuer} = \left(\text{Zollwert} + \text{Zoll}\right) \times \text{Steuersatz};\ \text{Gesamtkosten} = \text{Zollwert} + \text{Zoll} + \text{Einfuhrumsatzsteuer} + \text{Gebühr}

Beispiel: Warenwert 200 Euro, Versand 20 Euro, Zollsatz 4 Prozent, Einfuhrumsatzsteuer 19 Prozent, Freigrenze 150 Euro, Gebühr 6 Euro: Zollwert 220,00 Euro, Zoll 8,80 Euro, Einfuhrumsatzsteuer 43,47 Euro, Einfuhrabgaben 52,27 Euro, Gesamtkosten 278,27 Euro, Aufschlag auf Ware und Versand 26,5 Prozent.

Hinweise zur Verzollung

Den Zollsatz Ihrer Ware finden Sie über die Zolltarifnummer im elektronischen Zolltarif der Zollverwaltung. Für viele Konsumgüter wie Bekleidung, Elektronik oder Spielzeug liegen die Sätze zwischen null und zwölf Prozent. Für einige Waren aus bestimmten Ländern gelten Präferenzzölle, Antidumpingzölle oder Verbrauchsteuern, die der Rechner nicht abbildet.

Ist die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf bezahlt worden, etwa über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren großer Plattformen, fällt sie bei der Zustellung nicht erneut an. Tragen Sie in diesem Fall 0 Prozent ein. Prüfen Sie aber, ob der Händler die Steuer tatsächlich ausgewiesen hat, sonst kann eine Doppelbelastung entstehen.

Die Gebühren der Paketdienste für die Verzollung unterscheiden sich je nach Anbieter und Sendungsart. Sie sind keine staatliche Abgabe, sondern ein Entgelt für den Service. Bei Kurierdiensten können sie deutlich höher ausfallen als bei der Post. Schauen Sie in die aktuellen Preislisten Ihres Zustellers.

Wie sich Steuersätze auf Preise auswirken, zeigt der Mehrwertsteuer-Rechner, Kosten für Zahlungen in Fremdwährung der Fremdwährungsgebühr-Rechner. Die Berechnung ist eine Schätzung ohne Gewähr. Verbindlich ist allein der Abgabenbescheid des Zolls; bei gewerblichen Einfuhren gelten weitere Regeln.

Tipps und typische Fehler

Auslandskäufe kalkulieren.

  • Versand: Zählt zum Zollwert.
  • IOSS: Steuer schon bezahlt?
  • Gebühren: Je Zusteller anders.
  • Stand: Regeln ändern sich.

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Häufige Fragen

Ab welchem Wert muss ich Zoll zahlen?

Bisher ab einem Warenwert über 150 Euro; die Regeln für Kleinsendungen werden geändert, bitte Stand prüfen.

Fällt Einfuhrumsatzsteuer auch auf kleine Sendungen an?

Ja, seit Juli 2021 grundsätzlich ab dem ersten Euro.

Gehören die Versandkosten zum Zollwert?

Ja, Versand und Versicherung bis zur EU-Grenze zählen zum Zollwert.

Wer zahlt den Zoll bei einer Auslandsbestellung?

In der Regel der Empfänger bei der Zustellung, außer der Händler liefert verzollt.

Wie finde ich den richtigen Zollsatz?

Über die Zolltarifnummer im elektronischen Zolltarif.

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