Die drei Bedingungen der Klasse A2
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 dürfen Sie Motorräder bis zu einer Leistung von 35 Kilowatt fahren. So steht es in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, die die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG umsetzt. Zusätzlich darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 Kilowatt je Kilogramm nicht übersteigen. Leichte Maschinen mit 35 kW können daran scheitern.
Die dritte Bedingung betrifft gedrosselte Motorräder. Eine Maschine darf nicht von einem Fahrzeug abgeleitet sein, das mehr als die doppelte Leistung hat. Die Originalleistung darf also höchstens 70 Kilowatt betragen. Ein Motorrad mit 75 kW Serienleistung bleibt auch gedrosselt auf 35 kW für A2 tabu.
Der Rechner prüft alle drei Grenzen und nennt, auf welche Leistung eine Maschine gedrosselt werden müsste. Diese Höchstleistung ist der kleinere Wert aus 35 kW und 0,2 kW je Kilogramm Gewicht. Zusätzlich zeigt er das Mindestgewicht, das für die eingetragene Leistung nötig wäre.
Drosseln in der Praxis
Gedrosselt wird über ein Drosselkit des Herstellers oder eines Fachbetriebs, etwa eine Ansaugbegrenzung oder eine geänderte Motorsteuerung. Die geringere Leistung muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden; dafür ist ein Gutachten oder eine Teilegenehmigung nötig. Ohne Eintragung fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug, mit entsprechenden strafrechtlichen Folgen.
Beim Gewicht kommt es auf den Wert in den Fahrzeugpapieren an. Bei Motorrädern mit aktueller EU-Typgenehmigung steht dort die Masse in fahrbereitem Zustand, oft mit vollem oder fast vollem Tank. Unterschiedliche Angaben in Prospekten, etwa ein Trockengewicht, führen zu einem anderen Leistungsgewicht. Rechnen Sie im Zweifel mit dem eingetragenen Wert.
Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 kann durch eine praktische Prüfung auf die unbeschränkte Klasse A aufgestockt werden. Viele entdrosseln das Motorrad dann wieder. Auch dieser Rückbau muss abgenommen und eingetragen werden. Beim Kauf lohnt deshalb ein Blick, ob ein Rückrüstsatz beiliegt und die Papiere vollständig sind.
Für den Leistungsvergleich zwischen Motorrädern eignet sich der Leistungsgewicht-Rechner, für die laufenden Kosten der Motorrad-Kosten-Rechner. Die Ergebnisse ersetzen nicht die Prüfung durch Händler, Sachverständige oder Zulassungsstelle; im Zweifel gibt die Fahrerlaubnisbehörde verbindlich Auskunft.
Tipps und typische Fehler
Richtig gedrosselt.
- 70 kW: Originalleistung prüfen.
- 0,2 kW/kg: Gewicht beachten.
- Eintragung: Pflicht.
- Rückbau: Auch eintragen.
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Häufige Fragen
Wie viel PS darf ein A2-Motorrad haben?
Höchstens 35 kW, das sind rund 47,6 PS.
Darf ich jedes Motorrad auf 35 kW drosseln?
Nur wenn die Originalleistung höchstens 70 kW beträgt.
Welches Gewicht zählt für das Leistungsgewicht?
Der Wert laut Fahrzeugpapieren, bei neueren Motorrädern die Masse in fahrbereitem Zustand.
Was kostet eine Drosselung?
Je nach Modell meist einige hundert Euro einschließlich Eintragung.
Kann ich nach zwei Jahren auf A aufsteigen?
Ja, mit einer praktischen Prüfung nach zwei Jahren Besitz von A2.
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Rechtlicher Hinweis: Die Werte sind Richtwerte. Maßgeblich sind Ihre Fahrzeugpapiere, Verträge und die Angaben der Hersteller und Behörden.
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