Familie & Recht

Kindesunterhalt im Wechselmodell berechnen

Tragen Sie die bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern, den Bedarf des Kindes, das Kindergeld und den Selbstbehalt ein. Der Rechner zeigt die Anteile und die Ausgleichszahlung.

Einkommen und Bedarf
Tabellenbedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern plus Mehrkosten des Wechselmodells.
Stand prüfen.
Sockelbetrag, der jedem Elternteil verbleibt. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wer zahlt im Wechselmodell wie viel?

Im paritätischen Wechselmodell lebt das Kind etwa gleich lange bei beiden Eltern. Damit leisten beide Naturalunterhalt, also Betreuung, Wohnung und Verpflegung. Der klassische Grundsatz, dass ein Elternteil betreut und der andere zahlt, greift nicht mehr. Trotzdem schulden beide Eltern Barunterhalt, und zwar nach ihrer Leistungsfähigkeit.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Bedarf des Kindes aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern ermittelt. Hinzu kommen Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, etwa doppelte Kinderzimmer oder Fahrtkosten. Vom Bedarf wird das Kindergeld abgezogen. Den Rest tragen die Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts.

Weil jeder Elternteil rechnerisch die Hälfte des Bedarfs durch die Betreuung abdeckt, muss der besser verdienende Elternteil den Teil ausgleichen, der über diese Hälfte hinausgeht. Genau diese Ausgleichszahlung zeigt der Rechner. Es handelt sich um eine Näherung; Gerichte verrechnen im Einzelfall weitere Posten.

Restbedarf=Bedarf−Kindergeld; Anteil=Einkommen−SelbstbehaltSumme; Ausgleich=Restbedarf×Anteil−Restbedarf2\text{Restbedarf} = \text{Bedarf} - \text{Kindergeld};\ \text{Anteil} = \frac{\text{Einkommen} - \text{Selbstbehalt}}{\text{Summe}};\ \text{Ausgleich} = \text{Restbedarf} \times \text{Anteil} - \frac{\text{Restbedarf}}{2}

Beispiel: Elternteil 1 verdient bereinigt 3.000 Euro, Elternteil 2 2.000 Euro. Nach Abzug von je 1.750 Euro Selbstbehalt bleiben 1.250 und 250 Euro; die Anteile betragen 83,3 und 16,7 Prozent. Vom Bedarf von 900 Euro bleiben nach 259 Euro Kindergeld 641 Euro. Elternteil 1 trägt davon 534,17 Euro, also 213,67 Euro mehr als die Hälfte von 320,50 Euro. Diese 213,67 Euro zahlt Elternteil 1 an Elternteil 2.

Bedarf, Kindergeld und Grenzen der Näherung

Der Bedarf richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Er ist daher oft höher als beim Residenzmodell. Tragen Sie den Tabellenbetrag für die Altersstufe des Kindes ein und rechnen Sie gegebenenfalls Mehrbedarf wie Kita-Beiträge, Nachhilfe oder Krankenversicherung hinzu. Kindergeld und Selbstbehalt ändern sich regelmäßig; Stand prüfen.

Das Kindergeld erhält nur ein Elternteil. Im Wechselmodell steht es beiden zur Hälfte zu. Der Rechner zieht es vollständig vom Barbedarf ab und berücksichtigt nicht, wer es tatsächlich bezieht. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss den Anteil des anderen gesondert ausgleichen oder mit der Ausgleichszahlung verrechnen.

Liegt die Betreuung nicht annähernd hälftig, etwa bei 60 zu 40, handelt es sich nach der Rechtsprechung meist um ein erweitertes Umgangsrecht. Dann gilt in der Regel das Residenzmodell mit Barunterhalt nach der Tabelle, eventuell mit Herabstufung. Für diese Fälle ist der Kindesunterhalt-Rechner geeignet.

Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, Altersvorsorge und berücksichtigungsfähiger Schulden. Diese Schritte und die genaue Bedarfsermittlung sollten Sie im Zweifel mit dem Jugendamt oder einer Fachanwältin klären. Die Berechnung ist keine Rechtsberatung.

Tipps und typische Fehler

Fair aufteilen.

  • Betreuung: Hälftig.
  • Mehrkosten: Einrechnen.
  • Kindergeld: Teilen.
  • Jugendamt: Beraten lassen.

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Häufige Fragen

Muss im Wechselmodell überhaupt Unterhalt gezahlt werden?

Ja, wenn die Einkommen unterschiedlich sind, zahlt der besser verdienende Elternteil einen Ausgleich.

Wann liegt ein echtes Wechselmodell vor?

Wenn das Kind annähernd hälftig bei beiden Eltern lebt.

Wie wird das Kindergeld im Wechselmodell verteilt?

Es steht beiden Eltern zur Hälfte zu und wird beim Barbedarf berücksichtigt.

Wer bekommt das Kindergeld im Wechselmodell?

Ein Elternteil bezieht es, beiden steht es zur Hälfte zu.

Gilt die Düsseldorfer Tabelle im Wechselmodell?

Ja, für den Bedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen.

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