Alltag

Stimmzettel mit Kumulieren und Panaschieren prüfen

Tragen Sie ein, wie viele Stimmen Sie haben, wie viele eine Person höchstens erhalten darf und wie Sie Ihre Stimmen verteilen möchten. Der Rechner zählt nach und zeigt Reststimmen oder Überschreitungen.

Ihr Stimmzettel
Steht auf dem Stimmzettel; meist so viele, wie Sitze zu vergeben sind.
In vielen Ländern 3 Stimmen je Bewerberin oder Bewerber; bitte prüfen.
Für jede Person die Stimmenzahl, getrennt durch Komma.
Ergebnis

So funktionieren Kumulieren und Panaschieren

In den meisten Flächenländern haben Wählerinnen und Wähler bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen mehrere Stimmen, oft so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Kumulieren heißt, einer Person mehrere Stimmen zu geben, meist bis zu drei. Panaschieren heißt, die Stimmen auf Personen verschiedener Listen zu verteilen.

Weil der Stimmzettel groß ist und viele Namen enthält, verliert man beim Ausfüllen leicht den Überblick. Wer mehr Stimmen vergibt, als er hat, riskiert je nach Landesrecht die Ungültigkeit des Stimmzettels oder den Verlust von Stimmen. Wer weniger vergibt, verschenkt Einfluss. Der Rechner zählt Ihre geplante Verteilung nach.

Im Beispiel stehen 20 Stimmen zur Verfügung, höchstens 3 je Person. Wer drei Personen je 3 Stimmen, einer Person 2 und zwei Personen je 1 Stimme gibt, hat 13 Stimmen vergeben. Es bleiben 7 Reststimmen, die Sie noch verteilen können.

Reststimmen=Stimmen insgesamt−Summe der vergebenen Stimmen; jede Person ho¨chstens die Ho¨chstzahl\text{Reststimmen} = \text{Stimmen insgesamt} - \text{Summe der vergebenen Stimmen};\ \text{jede Person höchstens die Höchstzahl}

Beispiel: 20 Stimmen, Höchstzahl 3, Verteilung 3, 3, 3, 2, 1, 1: vergeben sind 13 Stimmen an 6 Personen, 4 davon mit kumulierten Stimmen. Es bleiben 7 Reststimmen, der Stimmzettel ist gültig.

Regeln der Länder und Listenkreuz

Die Einzelheiten regelt jedes Land in seinem Kommunalwahlgesetz. Stimmenzahl, Höchstzahl je Person und die Folgen von Fehlern unterscheiden sich. In einigen Ländern gibt es zudem Heilungs- oder Auslegungsregeln, wenn der Wille der Wählerin oder des Wählers erkennbar ist. Maßgeblich sind die Hinweise auf dem Stimmzettel und in den Wahlunterlagen.

Viele Länder erlauben zusätzlich ein Listenkreuz. Wer eine Liste ankreuzt, gibt die nicht vergebenen Stimmen dieser Liste, meist der Reihe nach an die Bewerberinnen und Bewerber von oben. Wie Listenkreuz und Einzelstimmen zusammenwirken, ist unterschiedlich geregelt. Der Rechner zeigt die Reststimmen, die ein Listenkreuz gegebenenfalls auffüllen würde.

Nutzen Sie die Musterstimmzettel, die Gemeinden vor der Wahl veröffentlichen. Bei der Briefwahl können Sie in Ruhe zu Hause planen. Notieren Sie Ihre Verteilung zuerst auf dem Muster, prüfen Sie sie mit dem Rechner und übertragen Sie sie dann sorgfältig auf den Stimmzettel.

Der Rechner ersetzt keine Auskunft der Wahlbehörde. Bei Fragen zur Gültigkeit hilft das Wahlamt Ihrer Gemeinde. Wie aus den Stimmen später Sitze werden, zeigt der Sitzverteilung-Rechner mit den gängigen Verfahren.

Tipps und typische Fehler

Sicher wählen.

  • Muster: Vorher ausfüllen.
  • Zählen: Summe prüfen.
  • Höchstzahl: Je Person beachten.
  • Fragen: Wahlamt hilft.

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Häufige Fragen

Was bedeutet Kumulieren?

Einer Person mehrere Stimmen geben, meist bis zu drei.

Was bedeutet Panaschieren?

Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Listen verteilen.

Muss ich alle Stimmen vergeben?

Nein, der Stimmzettel bleibt gültig; ungenutzte Stimmen verfallen aber, sofern kein Listenkreuz sie auffüllt.

Wer darf bei Kommunalwahlen wählen?

Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Staaten mit Wohnsitz in der Gemeinde, ab dem jeweiligen Wahlalter.

Was ist ein Listenkreuz?

Ein Kreuz bei einer ganzen Liste; nicht vergebene Stimmen gehen dann an deren Bewerber.

Auch gesucht als:
  • Kumulieren Panaschieren
  • Kommunalwahl Stimmen verteilen
  • Stimmzettel prüfen
  • Kumulieren erklärt
  • Panaschieren erklärt
  • Reststimmen Kommunalwahl
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