Wie eine Haftungsquote den Schaden verteilt
Nicht jeder Unfall hat einen Alleinschuldigen. Haben beide Seiten zum Unfall beigetragen oder lässt sich der Hergang nicht aufklären, teilen Versicherer und Gerichte die Haftung nach Quoten. Grundlage sind § 17 Straßenverkehrsgesetz und § 254 BGB. Neben dem Verschulden fließt die Betriebsgefahr ein, die von jedem fahrenden Auto ausgeht; deshalb ist eine Quote von 20 oder 25 Prozent auch ohne eigenes Verschulden möglich.
Die Quote wirkt in beide Richtungen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzt Ihren Schaden im Umfang der Haftung des Gegners. Haften Sie zu 30 Prozent, erhalten Sie 70 Prozent Ihres Schadens. Umgekehrt zahlt Ihre Haftpflicht 30 Prozent des gegnerischen Schadens.
Zum ersatzfähigen Schaden gehören Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall und eine allgemeine Kostenpauschale, die Gerichte meist mit 20 bis 30 Euro ansetzen. Auch diese Positionen werden nach der Quote gekürzt.
Quotenvorrecht, Rabatt und typische Quoten
Mit einer Vollkaskoversicherung lässt sich der Eigenanteil oft verringern. Über das Quotenvorrecht dürfen Sie bestimmte Positionen, die die Kasko nicht erstattet, vorrangig bei der Gegenseite geltend machen, etwa die Selbstbeteiligung, die Wertminderung oder Gutachterkosten. Die Kasko zahlt den Fahrzeugschaden, und der Rest wird nach Quote von der Gegenseite geholt. Das ist rechtlich anspruchsvoll und lohnt die Beratung.
Jede Zahlung Ihrer Haftpflicht an den Gegner führt in der Regel zu einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt, auch bei geringer Quote. Bei kleinen Beträgen kann es günstiger sein, den Schaden selbst zu übernehmen. Ob sich das rechnet, zeigt der Rechner für die Frage, ob Sie den Kfz-Schaden selbst zahlen.
Typische Quoten haben sich in der Rechtsprechung herausgebildet. Beim Auffahrunfall haftet meist der Auffahrende allein, beim Spurwechsel oft der Wechselnde. Bei Kollisionen auf Parkplätzen werden häufig 50 zu 50 angesetzt, weil dort gegenseitige Rücksicht gilt. Jeder Fall hängt aber von den Umständen ab, und ein Gericht kann anders entscheiden.
Personenschäden, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden folgen derselben Quote, sind im Rechner aber nicht erfasst. Die Ergebnisse sind keine Rechtsberatung. Bei streitiger Haftung lohnt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, deren Kosten bei unverschuldeten Anteilen ebenfalls quotal von der Gegenseite zu tragen sind.
Tipps und typische Fehler
Schaden fair teilen.
- Beweise: Fotos und Zeugen.
- Kasko: Quotenvorrecht nutzen.
- Rabatt: Rückstufung prüfen.
- Pauschale: Mitfordern.
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Häufige Fragen
Was bedeutet eine Haftungsquote von 50 Prozent?
Jede Seite bekommt die Hälfte ihres Schadens von der anderen Versicherung ersetzt.
Warum hafte ich ohne Schuld zu 20 Prozent?
Wegen der Betriebsgefahr, die von jedem Auto ausgeht.
Was ist das Quotenvorrecht?
Mit Vollkasko können bestimmte Positionen vorrangig bei der Gegenseite geltend gemacht werden.
Welche Quote gilt bei Unfällen auf Parkplätzen?
Häufig 50 zu 50, weil dort beide besondere Rücksicht nehmen müssen.
Kann ich die Quote anfechten?
Ja, notfalls vor Gericht; die Versicherung entscheidet nicht endgültig.
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