Warum Melden teuer werden kann
Wer einen Kaskoschaden meldet, wird im Schadenfreiheitssystem zurückgestuft. Die Rabattstufe sinkt, der Beitragssatz steigt, und das gilt oft über mehrere Jahre, bis die verlorenen schadenfreien Jahre wieder aufgeholt sind. Die Mehrkosten können den Schaden weit übersteigen.
Bei Haftpflichtschäden gilt das ebenso, dort kann man jedoch selten entscheiden: Ein Schaden bei anderen muss der Versicherung gemeldet werden, wenn ein Dritter Ansprüche stellt. Beim Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug haben Sie dagegen die Wahl, ob Sie melden oder selbst zahlen.
Der Rechner stellt zwei Zahlen gegenüber: die Erstattung der Versicherung abzüglich Selbstbeteiligung und die Summe des Mehrbeitrags über die Jahre der Rückstufung. Ist die Erstattung höher, lohnt sich die Meldung.
Was der Rechner nicht weiß
Der Mehrbeitrag fällt in der Praxis jedes Jahr kleiner aus, weil mit jedem schadenfreien Jahr die Klasse wieder steigt. Der Rechner nimmt eine feste Summe an und überschätzt die Kosten dadurch leicht. Wer genau rechnen will, fragt die Versicherung nach dem Beitrag in den nächsten Jahren.
Manche Versicherer bieten an, den Schaden nachträglich selbst zu bezahlen, um die Rückstufung zu vermeiden. Das ist je nach Bedingungen innerhalb einer Frist möglich. Fragen Sie nach, bevor Sie die Rechnung abwarten.
Hinweis: Wer den Schaden nicht meldet, verliert in der Regel keinen Versicherungsschutz. Bei Unfällen mit Dritten oder Personenschäden sollten Sie aber immer melden, auch wenn es zunächst nach Kleinigkeit aussieht.
Wer unsicher ist, kann die Versicherung vorab anonym fragen, wie hoch der Beitrag nach einem Schaden wäre. Auch eine Selbstbeteiligung, die höher gewählt wurde, verändert die Rechnung: Je höher sie ist, desto seltener lohnt sich die Meldung kleiner Schäden. Dokumentieren Sie jeden Schaden dennoch mit Fotos und Kostenvoranschlag, damit Sie später belegen können, was passiert ist.
Tipps und typische Fehler
Vor der Schadenmeldung.
- Rechnung abwarten: Erst Werkstattkosten kennen, dann entscheiden.
- Rückstufung erfragen: Den neuen Beitrag vor der Meldung erfragen.
- Dritte: Haftpflichtschäden mit Fremdbeteiligung melden.
- Teilkasko: Hier kostet die Meldung meist keinen Rabatt.
Weitere Rechner: Auto & Mobilität
- Kfz-Steuer-Rechner
- Spritkosten-Rechner
- E-Auto-Ladekosten-Rechner
- Leasingfaktor-Rechner
- Reifen-Rechner
- Leasing-oder-Kauf-Rechner
- Dienstwagen-Rechner 1-%-Regelung
- Bremsweg-Rechner
Alle Rechner dieser Kategorie oder alle Rechner A–Z.
Auch gesucht als
Dieser Rechner hilft bei diesen und ähnlichen Fragen:
- Kaskoschaden selbst zahlen
- Rückstufung Kfz-Versicherung
- Schaden melden oder selbst zahlen
- Kfz Schadenfreiheitsrabatt Verlust
- Rückstufung berechnen
- Vollkasko Schaden melden lohnt
Häufige Fragen
Soll ich einen kleinen Kaskoschaden melden?
Meist nicht, wenn die Erstattung nach Selbstbeteiligung kleiner ist als der Mehrbeitrag über die Jahre der Rückstufung.
Wie lange wirkt eine Rückstufung?
Je nach Klasse oft drei bis fünf Jahre, bis die schadenfreien Jahre wieder erreicht sind.
Kann ich den Schaden nachträglich selbst bezahlen?
Viele Versicherer erlauben das innerhalb einer Frist. Die Bedingungen stehen im Vertrag oder erfragen Sie beim Versicherer.
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
Ein Beitragsrabatt für schadenfreie Jahre, der bei Meldung eines Schadens sinkt.
Gilt die Rückstufung auch bei Teilkasko?
Nein, bei Teilkasko gibt es in der Regel keine Rückstufung im Schadenfreiheitssystem.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.