Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was die Aktivrente ist
Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn Beschäftigte nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Grundlage ist die neue Nummer 21 in § 3 des Einkommensteuergesetzes, eingeführt mit dem Aktivrentengesetz. Ziel ist, das Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver zu machen und Fachkräfte länger im Beruf zu halten.
Begünstigt ist nur Arbeitslohn aus einer Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Selbständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Beamte sind ausgenommen, ebenso pauschal besteuerte Minijobs. Ob Sie bereits eine Rente beziehen, spielt keine Rolle. Die Steuerfreiheit gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Der Freibetrag wirkt monatlich: Was in einem Monat nicht ausgeschöpft wird, lässt sich nicht auf andere Monate übertragen. Im Jahr sind höchstens 24.000 Euro steuerfrei. Anders als viele andere steuerfreie Einnahmen unterliegt die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt, sie erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte.
Was Sie außerdem beachten sollten
Die Steuerfreiheit betrifft nur die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiter an: Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zur Rentenversicherung, Sie selbst können auf die Befreiung verzichten und so Ihre Rente weiter erhöhen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben ebenfalls.
Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Haben Sie mehrere Arbeitsverhältnisse, steht der Betrag insgesamt nur einmal zu; die Verteilung wird dann in der Steuererklärung korrigiert. Werbungskosten, die mit dem steuerfreien Lohn zusammenhängen, sind nicht abziehbar. Der Rechner zieht den Pauschbetrag deshalb nur vom steuerpflichtigen Teil ab.
Ab welchem Monat Sie die Regelaltersgrenze erreichen, hängt vom Geburtsjahrgang ab und lässt sich mit dem Regelaltersgrenze-Rechner bestimmen. Wer im laufenden Jahr erst später die Grenze erreicht, trägt nur die Monate danach ein.
Die Berechnung nutzt den Einkommensteuertarif 2026 und ist eine Schätzung. Sie ersetzt keine Steuerberatung. Die Regelung ist neu; Einzelheiten der Verwaltungsanweisungen können sich noch ändern.
Tipps und typische Fehler
Weiterarbeiten.
- Grenze: Monat beachten.
- Monatlich: Kein Übertrag.
- Rente: Beiträge prüfen.
- Mehrere Jobs: Erklärung abgeben.
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Häufige Fragen
Gilt die Aktivrente auch für Selbständige?
Nein, begünstigt ist nur Arbeitslohn aus einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Muss ich eine Rente beziehen, um die Aktivrente zu nutzen?
Nein, entscheidend ist das Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht der Rentenbezug.
Erhöht die Aktivrente den Steuersatz auf meine Rente?
Nein, der steuerfreie Lohn unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Gilt die Aktivrente für Minijobs?
Pauschal versteuerte Minijobs profitieren nicht, sie sind ohnehin pauschal besteuert.
Wird der Freibetrag schon im Lohn berücksichtigt?
Ja, der Arbeitgeber wendet ihn beim monatlichen Lohnsteuerabzug an.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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