Steuern & Selbstständigkeit

Steuerersparnis durch die Aktivrente berechnen

Geben Sie Ihren monatlichen Bruttoarbeitslohn, die Zahl der Arbeitsmonate nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen ein. Der Rechner vergleicht die Einkommensteuer mit und ohne Aktivrente.

Arbeitslohn und übrige Einkünfte
Etwa der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von Sonderausgaben und Freibeträgen.
Stand 2026 nach § 3 Nr. 21 EStG (Stand prüfen).
Oder höhere tatsächliche Werbungskosten.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Was die Aktivrente ist

Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn Beschäftigte nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Grundlage ist die neue Nummer 21 in § 3 des Einkommensteuergesetzes, eingeführt mit dem Aktivrentengesetz. Ziel ist, das Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver zu machen und Fachkräfte länger im Beruf zu halten.

Begünstigt ist nur Arbeitslohn aus einer Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Selbständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Beamte sind ausgenommen, ebenso pauschal besteuerte Minijobs. Ob Sie bereits eine Rente beziehen, spielt keine Rolle. Die Steuerfreiheit gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Der Freibetrag wirkt monatlich: Was in einem Monat nicht ausgeschöpft wird, lässt sich nicht auf andere Monate übertragen. Im Jahr sind höchstens 24.000 Euro steuerfrei. Anders als viele andere steuerfreie Einnahmen unterliegt die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt, sie erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte.

Steuerfrei=min (Monatslohn; 2.000 €)×Monate; Ersparnis=Steuer (u¨briges zvE+Lohn−Pauschbetrag)−Steuer (u¨briges zvE+steuerpflichtiger Lohnrest−Pauschbetrag)\text{Steuerfrei} = \text{min}\,\left(\text{Monatslohn};\ 2.000\,€\right) \times \text{Monate};\ \text{Ersparnis} = \text{Steuer}\,\left(\text{übriges zvE} + \text{Lohn} - \text{Pauschbetrag}\right) - \text{Steuer}\,\left(\text{übriges zvE} + \text{steuerpflichtiger Lohnrest} - \text{Pauschbetrag}\right)

Beispiel: Eine Rentnerin arbeitet nach Erreichen der Regelaltersgrenze das ganze Jahr für 2.500 Euro im Monat weiter. Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen aus der Rente beträgt 18.000 Euro. Ohne Aktivrente läge das zu versteuernde Einkommen bei 18.000 + 30.000 − 1.230 = 46.770 Euro, die Steuer bei 9.432 Euro. Mit Aktivrente sind 24.000 Euro steuerfrei, es bleiben 22.770 Euro und eine Steuer von 2.269 Euro. Die Ersparnis beträgt 7.163 Euro im Jahr.

Was Sie außerdem beachten sollten

Die Steuerfreiheit betrifft nur die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiter an: Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zur Rentenversicherung, Sie selbst können auf die Befreiung verzichten und so Ihre Rente weiter erhöhen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben ebenfalls.

Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Haben Sie mehrere Arbeitsverhältnisse, steht der Betrag insgesamt nur einmal zu; die Verteilung wird dann in der Steuererklärung korrigiert. Werbungskosten, die mit dem steuerfreien Lohn zusammenhängen, sind nicht abziehbar. Der Rechner zieht den Pauschbetrag deshalb nur vom steuerpflichtigen Teil ab.

Ab welchem Monat Sie die Regelaltersgrenze erreichen, hängt vom Geburtsjahrgang ab und lässt sich mit dem Regelaltersgrenze-Rechner bestimmen. Wer im laufenden Jahr erst später die Grenze erreicht, trägt nur die Monate danach ein.

Die Berechnung nutzt den Einkommensteuertarif 2026 und ist eine Schätzung. Sie ersetzt keine Steuerberatung. Die Regelung ist neu; Einzelheiten der Verwaltungsanweisungen können sich noch ändern.

Tipps und typische Fehler

Weiterarbeiten.

  • Grenze: Monat beachten.
  • Monatlich: Kein Übertrag.
  • Rente: Beiträge prüfen.
  • Mehrere Jobs: Erklärung abgeben.

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Häufige Fragen

Gilt die Aktivrente auch für Selbständige?

Nein, begünstigt ist nur Arbeitslohn aus einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Muss ich eine Rente beziehen, um die Aktivrente zu nutzen?

Nein, entscheidend ist das Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht der Rentenbezug.

Erhöht die Aktivrente den Steuersatz auf meine Rente?

Nein, der steuerfreie Lohn unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Gilt die Aktivrente für Minijobs?

Pauschal versteuerte Minijobs profitieren nicht, sie sind ohnehin pauschal besteuert.

Wird der Freibetrag schon im Lohn berücksichtigt?

Ja, der Arbeitgeber wendet ihn beim monatlichen Lohnsteuerabzug an.

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