Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
So funktioniert der Zugewinnausgleich
Haben Eheleute nichts anderes vereinbart, leben sie in der Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe bleibt jedes Vermögen getrennt. Endet die Ehe durch Scheidung, wird verglichen, wie sich das Vermögen beider Ehegatten seit der Heirat entwickelt hat.
Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gehören zum Anfangsvermögen und zählen daher nicht als Zugewinn. Hat ein Ehegatte mehr Zugewinn erzielt, muss er die Hälfte der Differenz ausgleichen.
Der Stichtag für das Endvermögen ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Das Anfangsvermögen wird zum Zeitpunkt der Heirat bestimmt. Verbindlichkeiten dürfen seit 2009 das Anfangsvermögen auch negativ machen.
Grenzen und Praxis
Der Ausgleichsanspruch ist durch das Vermögen des Zahlungspflichtigen begrenzt. Er kann nicht höher sein als das, was beim Ende der Ehe noch vorhanden ist. Das schützt vor einer Überschuldung durch den Ausgleich.
Wer Vermögen in Immobilien, Unternehmen oder Altersvorsorge hat, muss deren Wert zum Stichtag ermitteln. Die Altersvorsorge wird nicht über den Zugewinn, sondern über den Versorgungsausgleich geteilt. Sie bleibt hier außen vor.
Ehepaare können den Zugewinnausgleich im Ehevertrag ausschließen oder abwandeln. Haben Sie einen solchen Vertrag, gelten dessen Regeln. Auch Gütertrennung führt dazu, dass kein Ausgleich stattfindet.
Für die Wertermittlung und Verhandlung sind Auskunftsansprüche wichtig. Beide Seiten können Belege verlangen. Bei größeren Vermögen empfiehlt sich anwaltliche Beratung, denn Bewertungsfragen und Stichtage bestimmen die Höhe.
Praktisch hilft es, früh eine Aufstellung von Konten, Immobilien, Fahrzeugen, Lebensversicherungen und Schulden zu führen und Wertnachweise zu sammeln. Ein Verkehrswertgutachten kann bei Immobilien den Streit über den Wert abkürzen. Besprechen Sie auch, ob eine einvernehmliche Lösung ohne Gericht möglich ist, denn sie spart Zeit, Kosten und Nerven.
Wichtig ist, dass beide Seiten offen über Vermögen sprechen, denn nur mit vollständigen Angaben lässt sich der Ausgleich korrekt berechnen und später nicht anfechten.
Tipps und typische Fehler
Zugewinnausgleich beachten.
- Stichtage: Heirat und Zustellung des Antrags.
- Erbschaften: Gehören zum Anfangsvermögen.
- Ehevertrag: Kann den Ausgleich ausschließen.
- Rente: Wird separat im Versorgungsausgleich geteilt.
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Häufige Fragen
Wer muss Zugewinnausgleich zahlen?
Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.
Zählen Erbschaften zum Zugewinn?
Nein, sie gehören zum Anfangsvermögen und erhöhen den Zugewinn nicht.
Gilt der Zugewinnausgleich bei Gütertrennung?
Nein, bei Gütertrennung findet kein Zugewinnausgleich statt.
Was ist das Anfangsvermögen?
Das Vermögen bei der Heirat, zuzüglich Erbschaften und Schenkungen während der Ehe.
Welcher Stichtag gilt für das Endvermögen?
Der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
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