Familie & Recht

Scheidungskosten berechnen

Tragen Sie die Nettoeinkommen beider Ehegatten, die Zahl der Kinder und der Rentenanrechte ein. Der Rechner schätzt Verfahrenswert, Gerichtskosten und Anwaltskosten.

Einkommen und Verfahren
Gerichte handhaben den Abzug unterschiedlich.
Etwa 5 % des Nettovermögens nach Freibeträgen, falls das Gericht es berücksichtigt.
Jedes Anrecht beider Ehegatten zählt, etwa gesetzliche Rente und Betriebsrente.
Für Gebührenerhöhungen nach 2021.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Familiengericht festsetzt. Für die Ehesache selbst ist das in der Regel das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro. Viele Gerichte ziehen für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Betrag ab und rechnen einen kleinen Teil des Vermögens hinzu.

Hinzu kommt der Versorgungsausgleich, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte geteilt werden. Für jedes Anrecht werden zehn Prozent des dreifachen Nettoeinkommens angesetzt, insgesamt mindestens 1.000 Euro. Bei Ehen bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt; tragen Sie dann null Anrechte ein.

Aus dem Verfahrenswert ergeben sich nach Gebührentabellen die Gerichtskosten mit zwei Gebühren und die Anwaltskosten mit einer Verfahrens- und einer Terminsgebühr. Der Rechner nutzt die Tabellen von 2021 und einen einstellbaren Aufschlag für spätere Erhöhungen. Weil die Tabellen geändert wurden, ist dieser Wert als Stand prüfen gekennzeichnet.

Verfahrenswert=max (3.000; 3×Netto beider−Kinderabzug)+Vermo¨genswert+Versorgungsausgleich; Gericht=2,0 Gebu¨hren; Anwalt=2,5 Gebu¨hren+20 €+19  % USt\text{Verfahrenswert} = \text{max}\,\left(3.000;\ 3 \times \text{Netto beider} - \text{Kinderabzug}\right) + \text{Vermögenswert} + \text{Versorgungsausgleich};\ \text{Gericht} = 2{,}0\,\text{Gebühren};\ \text{Anwalt} = 2{,}5\,\text{Gebühren} + 20\,€ + 19\,\,\%\,\text{USt}

Beispiel: 2.500 und 1.500 Euro netto, ein Kind mit 250 Euro Abzug, vier Anrechte, ein Anwalt, 6 Prozent Aufschlag: Ehesache 11.250 Euro, Versorgungsausgleich 4.800 Euro, Verfahrenswert 16.050 Euro. Gerichtskosten 748,36 Euro, Anwaltskosten 2.452,00 Euro, zusammen 3.200,36 Euro oder 1.600,18 Euro je Ehegatte.

Scheidungskosten senken

Am günstigsten ist die einvernehmliche Scheidung, bei der nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag zu, ohne selbst Anträge zu stellen. Die Kosten für den Anwalt werden dann häufig intern geteilt. Voraussetzung ist in der Regel das Trennungsjahr und dass sich beide über die Folgen einig sind.

Folgesachen wie nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder Hausrat erhöhen den Verfahrenswert und damit die Kosten erheblich, wenn sie im Verbund vor Gericht geklärt werden. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zwar ebenfalls Gebühren, ist aber oft günstiger und schneller als ein Streit vor Gericht.

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Verfahrenskostenhilfe. Das Gericht prüft Einkommen und Vermögen und übernimmt die Kosten ganz oder in Raten. Die Scheidungskosten selbst sind seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, Ausnahmen gelten nur in existenziellen Notlagen.

Das Ergebnis ist eine Näherung und keine Rechtsberatung; den Verfahrenswert setzt das Gericht fest, die Gebühren richten sich nach den jeweils gültigen Tabellen. Für den Zugewinn hilft der Zugewinnausgleich-Rechner, für den Unterhalt während der Trennung der Trennungsunterhalt-Rechner und für Kinder der Kindesunterhalt-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Scheidung planen.

  • Einvernehmlich: Ein Anwalt genügt.
  • Trennungsjahr: Beachten.
  • Folgesachen: Außergerichtlich klären.
  • Hilfe: Verfahrenskostenhilfe prüfen.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung?

Bei mittleren Einkommen oft zwischen 2.000 und 5.000 Euro, abhängig vom Verfahrenswert.

Wie wird der Verfahrenswert berechnet?

Dreifaches Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro, plus Versorgungsausgleich.

Reicht ein Anwalt für die Scheidung?

Ja, bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt für den Antragsteller.

Wer zahlt die Scheidungskosten?

In der Regel trägt jeder seinen Anwalt selbst, die Gerichtskosten werden geteilt.

Was ist Verfahrenskostenhilfe?

Staatliche Unterstützung für Verfahrenskosten bei geringem Einkommen, auch in Raten.

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