Familie & Recht

Versorgungsausgleich berechnen

Tragen Sie die Entgeltpunkte ein, die beide Partner während der Ehe in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Der Rechner zeigt die Ausgleichswerte, den Saldo und die Rentenwirkung im Monat.

Rentenanwartschaften aus der Ehezeit
Wert je Entgeltpunkt; 42,52 Euro gilt ab 1. Juli 2026. Stand prüfen und bei Anpassungen aktuellen Wert eintragen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wie werden Rentenanwartschaften bei der Scheidung geteilt?

Bei einer Scheidung teilt das Familiengericht in der Regel alle Rentenanrechte, die beide Ehegatten während der Ehe erworben haben. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Grundgedanke ist, dass beide Partner gleichermaßen an der gemeinsamen Altersvorsorge beteiligt sein sollen, auch wenn einer wegen Kindererziehung oder Teilzeit weniger verdient hat.

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Anrechte in Entgeltpunkten gemessen. Jede Person gibt die Hälfte ihrer Ehezeit-Punkte ab, den sogenannten Ausgleichswert, und erhält die Hälfte der Punkte des anderen. Im Ergebnis haben beide nach der Teilung gleich viele Punkte aus der Ehezeit. Der Rechner zeigt, wer per Saldo gewinnt und um wie viel sich die Monatsrente verschiebt.

Die Entgeltpunkte für die Ehezeit stehen in der Auskunft, die der Rentenversicherungsträger im Scheidungsverfahren dem Gericht erteilt. Für eine erste Schätzung genügt der Versicherungsverlauf: Summieren Sie die Punkte der Jahre vom Monatsersten der Heirat bis zum Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Ausgleichswert=Ehezeit-Entgeltpunkte2; Saldo=∣ Ausgleichswert A−Ausgleichswert B ∣; Rentenwirkung=Saldo×aktueller Rentenwert\text{Ausgleichswert} = \frac{\text{Ehezeit-Entgeltpunkte}}{2};\ \text{Saldo} = |\,\text{Ausgleichswert A} - \text{Ausgleichswert B}\,|;\ \text{Rentenwirkung} = \text{Saldo} \times \text{aktueller Rentenwert}

Beispiel: Person A hat in der Ehe 20 Entgeltpunkte erworben, Person B 8. A gibt 10 Punkte ab, B gibt 4 Punkte ab. Per Saldo wandern 6 Entgeltpunkte zu Person B. Beim Rentenwert von 42,52 Euro sind das 255,12 Euro Monatsrente. Nach der Teilung haben beide 14 Ehezeit-Punkte, was je 595,28 Euro Rente entspricht.

Was der Rechner nicht abbildet

Neben der gesetzlichen Rente werden auch Betriebsrenten, Riester- und andere private Rentenverträge, die Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke geteilt. Jedes Anrecht wird grundsätzlich einzeln innerhalb des jeweiligen Systems ausgeglichen. Dieser Rechner betrachtet nur die gesetzliche Rentenversicherung und ist daher eine Teilrechnung.

Bei kurzen Ehen bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Geringe Ausgleichswerte kann das Gericht unberücksichtigt lassen. Die Ehegatten können den Versorgungsausgleich außerdem durch notariellen Vertrag ganz oder teilweise ausschließen, was das Gericht auf Angemessenheit prüft.

Die übertragenen Entgeltpunkte wirken auch für die spätere Rentenhöhe nach allen Rentenanpassungen. Wer Punkte abgibt, kann den Verlust unter bestimmten Voraussetzungen durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung wieder ausgleichen. Bei Abschlägen wegen vorzeitigem Rentenbeginn wirken sich Zugangsfaktoren auf die Rentenwirkung aus, die hier nicht eingerechnet sind.

Für die Vermögensteilung außerhalb der Rente nutzen Sie den Zugewinnausgleich-Rechner. Die eigene Rente aus Entgeltpunkten zeigt der Entgeltpunkte-Rechner. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Auskünfte der Versorgungsträger und der Beschluss des Familiengerichts.

Tipps und typische Fehler

Scheidung und Rente.

  • Auskunft: Rententräger anfordern.
  • Alle Anrechte: Betrieb und privat.
  • Ehevertrag: Ausschluss möglich.
  • Beratung: Fachanwalt fragen.

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Häufige Fragen

Wer bekommt beim Versorgungsausgleich Punkte?

Per Saldo die Person mit den geringeren Rentenanrechten aus der Ehezeit.

Welcher Zeitraum zählt als Ehezeit?

Vom Beginn des Heiratsmonats bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, durch notariellen Ehevertrag oder Vereinbarung, die das Gericht prüft.

Wird auch die Betriebsrente geteilt?

Ja, auch Betriebsrenten und private Rentenverträge fallen in den Versorgungsausgleich.

Kann ich abgegebene Punkte zurückkaufen?

Ja, durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen.

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