Auto & Mobilität

Ende der Führerschein-Probezeit berechnen

Geben Sie das Datum ein, an dem Ihnen die Fahrerlaubnis erteilt wurde, und die Zahl der rechtskräftig geahndeten A- und B-Verstöße. Der Rechner zeigt das Ende der Probezeit und die drohende Maßnahme.

Ihre Fahrerlaubnis
Zum Beispiel Rotlicht, 21 km/h zu schnell, Alkohol am Steuer, Handy am Steuer.
Zum Beispiel abgefahrene Reifen, fehlende Hauptuntersuchung, Kennzeichen unleserlich.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

So lange dauert die Probezeit

Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, fährt nach § 2a Straßenverkehrsgesetz zwei Jahre auf Probe. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wird. Beim begleiteten Fahren ab 17 zählt bereits die Prüfungsbescheinigung, die Probezeit läuft also schon während der Begleitphase. Sie endet mit Ablauf des Tages vor dem zweiten Jahrestag.

Verstöße in dieser Zeit werden nach einer eigenen Liste eingeteilt. A-Verstöße sind schwerwiegend, darunter Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Fahren unter Alkohol oder Drogen und die Nutzung des Handys am Steuer. B-Verstöße sind weniger schwer, etwa abgefahrene Reifen oder eine überzogene Hauptuntersuchung. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen die erste Stufe aus.

In der ersten Stufe ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre auf insgesamt vier. Der Rechner verschiebt das Ende entsprechend und zeigt zusätzlich, wie viele Tage ab dem gewählten Stichtag noch verbleiben.

Ende=Erteilungsdatum+2 Jahre (bei Aufbauseminar+4 Jahre)−1 Tag; Stufe=A-Versto¨ße+ganze Paare von B-Versto¨ßen\text{Ende} = \text{Erteilungsdatum} + 2\,\text{Jahre}\,\left(\text{bei Aufbauseminar} + 4\,\text{Jahre}\right) - 1\,\text{Tag};\ \text{Stufe} = \text{A-Verstöße} + \text{ganze Paare von B-Verstößen}

Beispiel: Erteilung am 15.03.2025, kein A-Verstoß, zwei B-Verstöße: Stufe 1, Aufbauseminar, Probezeit vier Jahre. Sie endet am 14.03.2029. Ab dem Stichtag 10.10.2026 sind das einschließlich beider Tage noch 887 Tage.

Stufen, Fristen und Sonderfälle

Nach dem Aufbauseminar folgt bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen die zweite Stufe: eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Kommt es nach Ablauf dieser zwei Monate erneut zu einem entsprechenden Verstoß, wird die Fahrerlaubnis in der dritten Stufe entzogen.

Der Rechner bildet die Stufen vereinfacht ab, indem er A-Verstöße und Paare von B-Verstößen zusammenzählt. In der Praxis kommt es auf die Reihenfolge an: Ein B-Verstoß vor dem Seminar und einer danach ergeben nicht automatisch die nächste Stufe. Maßgeblich sind außerdem nur Taten, die in der Probezeit begangen und rechtskräftig geahndet wurden.

Wird die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen, etwa wegen einer Trunkenheitsfahrt, beginnt mit der Neuerteilung keine neue zweijährige Probezeit. Stattdessen läuft der Rest der alten Probezeit weiter, und er verlängert sich ebenfalls um zwei Jahre. Wird das angeordnete Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht, entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis.

Unabhängig von der Probezeit gilt für Fahranfänger und alle unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Die Punkte im Fahreignungsregister kommen zusätzlich hinzu. Die Ergebnisse sind eine Orientierung; verbindlich sind die Bescheide der Fahrerlaubnisbehörde. Bei laufenden Verfahren hilft eine Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Tipps und typische Fehler

Sicher durch die Probezeit.

  • Alkohol: Null Promille.
  • Handy: Gilt als A-Verstoß.
  • Seminar: Frist einhalten.
  • Bescheide: Aufbewahren.

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Häufige Fragen

Wann endet die Probezeit genau?

Mit Ablauf des Tages vor dem zweiten Jahrestag der Erteilung, bei Verlängerung vor dem vierten.

Was ist ein A-Verstoß?

Ein schwerwiegender Verstoß wie Rotlicht, Alkohol oder deutlich zu schnelles Fahren.

Verlängert sich die Probezeit mehrfach?

Nein, die Verlängerung um zwei Jahre gibt es nur einmal mit dem Aufbauseminar.

Beginnt die Probezeit beim begleiteten Fahren schon mit 17?

Ja, sie beginnt mit der Prüfungsbescheinigung für BF17.

Was passiert nach einem Entzug in der Probezeit?

Der Rest der Probezeit läuft nach der Neuerteilung weiter und verlängert sich.

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