Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Warum alte Führerscheine umgetauscht werden
Seit dem 19. Januar 2013 gilt in der EU ein einheitliches Führerscheinformat. Ab diesem Tag ausgestellte Karten sind 15 Jahre gültig. Alle älteren Dokumente, also die grauen und rosa Papierführerscheine und die Karten bis Mitte Januar 2013, müssen nach § 24a und Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung bis spätestens 19. Januar 2033 ersetzt sein. Damit nicht alle gleichzeitig kommen, gibt es gestaffelte Fristen.
Für Papierführerscheine richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten bis 19.01.2022 tauschen, 1959 bis 1964 bis 2023, 1965 bis 1970 bis 2024 und alle ab 1971 bis 2025. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 2033 Zeit.
Für Kartenführerscheine zählt das Ausstellungsjahr. Karten aus 1999 bis 2001 waren bis 19.01.2026 fällig, aus 2002 bis 2004 bis 2027 und aus 2005 bis 2007 bis 2028. Danach folgt ein Jahrgang pro Jahr: 2008 bis 2029, 2009 bis 2030 und so weiter bis zu den Karten aus 2012 und Anfang 2013, die bis 2033 laufen.
Umtausch beantragen und Folgen der Fristversäumnis
Der Antrag läuft über die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort, in vielen Städten auch online mit anschließender Abholung. Mitzubringen sind in der Regel der alte Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passbild. Wurde der Papierführerschein nicht von der eigenen Wohnortbehörde ausgestellt, ist oft eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde nötig.
Die Gebühr legt die Behörde fest, sie bewegt sich meist im Bereich einiger Dutzend Euro; prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis. Bis die neue Karte von der Bundesdruckerei kommt, vergehen oft mehrere Wochen. Planen Sie deshalb einen Puffer ein, vor allem vor Reisen ins Ausland.
Wer die Frist verpasst, verliert nicht die Fahrerlaubnis. Ungültig wird nur das Dokument. Bei einer Kontrolle kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, weil kein gültiger Führerschein mitgeführt wird. Im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument zu Problemen führen, etwa bei Mietwagen. Ein Umtausch ist auch nach Fristablauf jederzeit möglich.
Beim Umtausch werden alte Klassen in die heutigen Klassen übertragen; aus der alten Klasse 3 werden zum Beispiel B, BE, C1, C1E, AM, L und unter Bedingungen weitere. Die neue Karte ist 15 Jahre gültig, eine Gesundheitsprüfung ist für Pkw-Klassen dabei nicht nötig. Lkw- und Busklassen haben eigene, kürzere Befristungen.
Tipps und typische Fehler
Rechtzeitig umtauschen.
- Frist: Jahrgang prüfen.
- Passbild: Biometrisch.
- Abschrift: Früh anfordern.
- Reise: Puffer einplanen.
Mehr zum Thema Bußgeld, Punkte und Führerschein
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meinen Papierführerschein tauschen?
Das hängt vom Geburtsjahr ab; Jahrgänge ab 1953 waren bis spätestens 2025 an der Reihe.
Verliere ich die Fahrerlaubnis bei verpasster Frist?
Nein, nur das Dokument ist ungültig; es droht ein Verwarnungsgeld.
Gilt der neue Führerschein unbegrenzt?
Nein, die neue Karte ist 15 Jahre gültig, die Fahrerlaubnis selbst bleibt.
Was brauche ich für den Umtausch?
Alten Führerschein, Ausweis und ein biometrisches Passbild, eventuell eine Karteikartenabschrift.
Wie lange gilt der neue Kartenführerschein?
15 Jahre, danach wird nur das Dokument erneuert.
- Führerschein Umtausch Frist
- Führerschein umtauschen
- Pflichtumtausch Führerschein
- Papierführerschein Umtausch
- Kartenführerschein Umtausch
- Führerschein Stichtag 2033
Rechtlicher Hinweis: Die Werte sind Richtwerte. Maßgeblich sind Ihre Fahrzeugpapiere, Verträge und die Angaben der Hersteller und Behörden.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.