Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Wer eine rote Ampel missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwei Stufen: Beim einfachen Verstoß zeigte die Ampel weniger als eine Sekunde Rot, beim qualifizierten Verstoß eine Sekunde oder länger. Die Sekunde wird ab dem Umschalten auf Rot gemessen, bis das Fahrzeug die Haltelinie überquert. Bei stationären Rotlichtkameras ist diese Zeit auf dem Foto vermerkt.
Beim einfachen Verstoß mit dem Auto sieht der Katalog 90 € und einen Punkt vor. Kommt eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, steigen Bußgeld und Punkte, und es droht ein Monat Fahrverbot. Ein qualifizierter Verstoß führt schon ohne Folgen zu 200 €, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Für Radfahrer gelten niedrigere Beträge und ein Punkt, ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.
Zum Bußgeld kommen Gebühren für den Bescheid. Sie betragen in der Regel fünf Prozent des Bußgelds, mindestens aber einen festen Mindestbetrag, dazu Auslagen für die Zustellung. Weil diese Beträge angepasst werden, sind sie im Rechner editierbar. Den Gesamtbetrag finden Sie auch im Bescheid; vergleichen Sie beide Werte.
Fahrverbot, Probezeit und Einspruch
Ein Fahrverbot von einem Monat ist beim qualifizierten Verstoß der Regelfall. In Ausnahmefällen kann das Gericht davon absehen, meist gegen ein höheres Bußgeld, etwa wenn der Arbeitsplatz unmittelbar gefährdet ist. Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatte, darf den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen. Den genauen Zeitraum berechnet der Fahrverbot-Rechner.
In der Probezeit gilt jeder Rotlichtverstoß als schwerwiegender A-Verstoß. Die Folge sind die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Ein zweiter A-Verstoß führt zu einer schriftlichen Verwarnung mit Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, ein dritter zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ansatzpunkte sind etwa die Messung der Rotzeit, die Fahreridentifizierung auf dem Foto oder ein sogenannter Mitzieheffekt, wenn Sie einem anderen Fahrzeug gefolgt sind. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab; eine Akteneinsicht über eine Anwältin oder einen Anwalt schafft Klarheit.
Alle Werte entsprechen dem Bußgeldkatalog in der seit November 2021 geltenden Fassung; Stand prüfen. Der Rechner bildet Regelsätze ab, Vorsatz oder Voreintragungen können zu höheren Beträgen führen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wie sich Punkte addieren und wann sie verjähren, zeigt der Flensburg-Punkte-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Ruhig bleiben an der Ampel.
- Gelb: Rechtzeitig bremsen.
- Abstand: Nicht dicht folgen.
- Bescheid: Fristen beachten.
- Probezeit: A-Verstoß.
Weitere Rechner: Auto & Mobilität
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein Rotlichtverstoß als qualifiziert?
Wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon eine Sekunde oder länger Rot zeigte.
Ist Überfahren bei Gelb erlaubt?
Gelb bedeutet, vor der Kreuzung zu warten, wenn das gefahrlos möglich ist; geahndet wird es selten, Rot dagegen immer.
Bekommen Radfahrer auch Punkte?
Ja, ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad bringt einen Punkt.
Wie erkenne ich, ob ich geblitzt wurde?
Stationäre Rotlichtblitzer lösen meist erst nach der Haltelinie aus, oft mit zwei Fotos; Gewissheit bringt erst der Anhörungsbogen.
Was ist ein Mitzieheffekt?
Wenn man bei Rot einem anderen Fahrzeug folgt; Gerichte bewerten das manchmal milder.
- Rotlichtverstoß Bußgeld
- über rote Ampel gefahren
- Rotlicht Blitzer Strafe
- qualifizierter Rotlichtverstoß
- rote Ampel Fahrrad Strafe
- Rotlichtverstoß Probezeit
Rechtlicher Hinweis: Die Werte sind Richtwerte. Maßgeblich sind Ihre Fahrzeugpapiere, Verträge und die Angaben der Hersteller und Behörden.
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