Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie viele Punkte habe ich?
Seit der Reform 2014 gibt es im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt nur noch 1 bis 3 Punkte je Verstoß. Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren ab 21 km/h bringen 1 Punkt, grobe Verstöße mit Regelfahrverbot 2 Punkte. Straftaten im Straßenverkehr werden mit 2 Punkten oder, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, mit 3 Punkten eingetragen.
Der Rechner addiert Ihre Einträge zum aktuellen Punktestand und ordnet ihn den Stufen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu. Bei 4 oder 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung, ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem sehen Sie, wie viele Punkte bis zur Entziehung noch fehlen.
Zusätzlich berechnet der Rechner für einen einzelnen Eintrag, wann er getilgt wird. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung, nicht mit dem Tag des Verstoßes. Nach der Tilgung bleibt der Eintrag noch ein Jahr in der sogenannten Überliegefrist gespeichert und wird erst danach endgültig gelöscht.
Punkte abbauen und Fristen kennen
Jeder Eintrag verjährt seit 2014 für sich. Neue Verstöße verlängern die Tilgungsfrist älterer Einträge nicht mehr. Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach zweieinhalb Jahren getilgt, solche mit 2 Punkten nach fünf Jahren. Straftaten mit 2 Punkten verjähren ebenfalls nach fünf Jahren, Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis erst nach zehn Jahren.
Wichtig ist die Überliegefrist: Wurde ein neuer Verstoß noch vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen, aber erst später rechtskräftig, zählt der alte Eintrag während dieses Jahres noch mit. Maßgeblich für den Punktestand ist der Tag der Tat. Die Behörde rechnet deshalb manchmal mit Punkten, die in der eigenen Übersicht schon verschwunden scheinen.
Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Das geht nur einmal innerhalb von fünf Jahren und kostet je nach Anbieter mehrere hundert Euro. Ab 6 Punkten ist ein Abzug nicht mehr möglich. Das Seminar besteht aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Sitzungen.
Ihren genauen Punktestand erfahren Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt, online mit dem Personalausweis oder schriftlich. Der Rechner ist eine Orientierung, Stand prüfen, ohne Gewähr. Für den Fall der Entziehung ist eine neue Fahrerlaubnis frühestens nach sechs Monaten möglich, meist mit medizinisch-psychologischer Untersuchung.
Tipps und typische Fehler
Punkte im Blick.
- Auskunft: Beim KBA anfordern.
- Rechtskraft: Startet die Frist.
- Seminar: Bis 5 Punkte.
- Überliegefrist: Ein Jahr.
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Häufige Fragen
Wann verfällt ein Punkt in Flensburg?
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach zweieinhalb Jahren ab Rechtskraft, plus ein Jahr Überliegefrist.
Was passiert bei 8 Punkten?
Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Wie baue ich Punkte ab?
Mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar bei 1 bis 5 Punkten, einmal in fünf Jahren.
Wo erfahre ich meinen Punktestand?
Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt, online oder schriftlich.
Was kostet ein Fahreignungsseminar?
Je nach Anbieter mehrere hundert Euro.
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Rechtlicher Hinweis: Die Werte sind Richtwerte. Maßgeblich sind Ihre Fahrzeugpapiere, Verträge und die Angaben der Hersteller und Behörden.
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