Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Die Regeln für Reisen mit Heimtieren
Wer mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU reist, braucht einen EU-Heimtierausweis, eine Kennzeichnung mit Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Die Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 mit ihren Durchführungsbestimmungen. Die Reihenfolge ist entscheidend: Der Chip muss vor oder spätestens am Tag der Impfung gesetzt sein, sonst gilt die Impfung für Reisen nicht.
Die Tollwutimpfung darf frühestens im Alter von zwölf Wochen erfolgen. Nach der ersten Impfung beginnt eine Wartezeit von 21 Tagen, erst danach gilt der Impfschutz für die Einreise. Junge Tiere können deshalb frühestens mit gut 15 Wochen reisen. Wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit aufgefrischt, entfällt die Wartezeit, und das Tier bleibt durchgehend reisefähig.
Einige Länder verlangen mehr. Hunde müssen für Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland 24 bis 120 Stunden vor der Einreise gegen den Fuchsbandwurm behandelt werden, eingetragen durch eine Tierarztpraxis. Bei der Rückkehr aus nicht gelisteten Drittländern ist ein Antikörpertest nötig, und die Einreise ist erst drei Monate nach der Blutentnahme möglich.
Reise sicher vorbereiten
Planen Sie den Tierarzttermin für die Erstimpfung mit ausreichend Abstand zur Reise. Neben den 21 Tagen sollten Sie Puffer für Krankheit oder Terminprobleme einrechnen. Prüfen Sie im Heimtierausweis, ob Chipnummer, Impfdatum, Impfstoff und Gültigkeit korrekt eingetragen sind. Fehler im Ausweis führen an der Grenze oft zu Problemen, auch wenn das Tier tatsächlich geimpft ist.
Für die Bandwurmbehandlung zählt die Uhrzeit. Das Fenster von 24 bis 120 Stunden bezieht sich auf die Ankunft im Zielland, nicht auf die Abfahrt. Bei langen Anreisen mit Fähre lohnt sich ein Termin etwa drei Tage vor der Ankunft. Der Rechner zeigt das Fenster in ganzen Tagen; beachten Sie die genaue Uhrzeit im Ausweis.
Großbritannien außerhalb Nordirlands, die Schweiz und viele Drittländer haben eigene Regeln, etwa zu Gesundheitsbescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen oder weiteren Impfungen. Auch Fluggesellschaften und Fähren stellen Anforderungen an Transportbox und Anmeldung. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der Botschaft des Ziellandes, beim Zoll oder beim zuständigen Veterinäramt.
Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft; Vorschriften und Fristen können sich ändern. Die Grundimmunisierung gegen andere Krankheiten plant der Welpen-Impfkalender, für Katzen der Katzen-Impfkalender-Rechner. Die Reisekosten insgesamt behalten Sie mit dem Reisekasse-Rechner im Blick.
Tipps und typische Fehler
Reise gut planen.
- Chip: Vor der Impfung.
- Wartezeit: 21 Tage.
- Auffrischen: Vor Ablauf.
- Ziel: Regeln prüfen.
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Häufige Fragen
Wie lange muss ich nach der Tollwutimpfung warten?
Nach der Erstimpfung 21 Tage. Bei rechtzeitiger Auffrischung entfällt die Wartezeit.
Ab welchem Alter darf ein Welpe ins Ausland reisen?
Die Tollwutimpfung ist ab zwölf Wochen möglich, mit Wartezeit also frühestens mit gut 15 Wochen.
Wann muss die Bandwurmbehandlung erfolgen?
Für Hunde mit Ziel Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland 24 bis 120 Stunden vor der Einreise.
Braucht mein Hund für Österreich eine Bandwurmbehandlung?
Nein, nur für Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland.
Was passiert, wenn der Chip nach der Impfung gesetzt wurde?
Die Impfung gilt für Reisen nicht und muss nach dem Chippen wiederholt werden.
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