Alltag

Was kosten Personalausweis und Reisepass?

Wählen Sie das Dokument und geben Sie das Alter bei Antragstellung ein. Der Rechner nennt die Gebühr, die Gültigkeitsdauer und das voraussichtliche Ablaufdatum. Die Gebührensätze können Sie anpassen.

Dokument und Gebühren
Seit 1. Mai 2025: 46 Euro. Stand prüfen.
Seit 1. Mai 2025: 27,60 Euro. Stand prüfen.
Inland: 70 Euro. Stand prüfen.
Inland: 37,50 Euro. Stand prüfen.
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Optionaler Versand nach Hause oder Bearbeitung durch eine nicht zuständige Behörde. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Gebühren und Gültigkeit nach Alter

Die Gebühren für den Personalausweis regelt die Personalausweisgebührenverordnung, die für den Reisepass die Passverordnung. Entscheidend ist das Alter am Tag der Antragstellung. Wer jünger als 24 Jahre ist, erhält ein Dokument mit sechs Jahren Gültigkeit und zahlt eine geringere Gebühr. Ab 24 Jahren gilt der Ausweis oder Pass zehn Jahre.

Seit dem 1. Mai 2025 kostet der Personalausweis im Inland 46 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro für jüngere Antragsteller. Der Reisepass kostet 70 Euro beziehungsweise 37,50 Euro. Für die Ausstellung im Expressverfahren, bei dem der Pass innerhalb weniger Werktage fertig ist, kommt ein Zuschlag von 32 Euro hinzu. Diese Werte sind im Rechner voreingestellt und lassen sich ändern.

Vorläufige Dokumente sind für Notfälle gedacht. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr und wird nicht von allen Staaten für die visumfreie Einreise anerkannt, etwa nicht von den USA. Ein vorläufiger Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Den Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr; Kinder erhalten einen Personalausweis oder einen regulären Reisepass zum Satz für unter 24-Jährige.

Gebu¨hr=Grundgebu¨hr nach Dokumentund Alter (+Expresszuschlag)+Zusatzkosten; Ablaufdatum≈Ausstellungsdatum+Gu¨ltigkeitsdauer−1 Tag\text{Gebühr} = \text{Grundgebühr nach Dokument}\quad \text{und}\ \text{Alter}\,\left(+\text{Expresszuschlag}\right) + \text{Zusatzkosten};\ \text{Ablaufdatum} \approx \text{Ausstellungsdatum} + \text{Gültigkeitsdauer} - 1\,\text{Tag}

Beispiel: Eine 35-jährige Person beantragt einen Personalausweis, der am 10.10.2026 ausgestellt wird. Die Gebühr beträgt 46 Euro, die Gültigkeit zehn Jahre, also voraussichtlich bis zum 09.10.2036. Umgerechnet kostet der Ausweis 4,60 Euro pro Jahr. Eine 17-jährige Person zahlt für einen Expresspass 37,50 + 32 = 69,50 Euro; der Pass gilt sechs Jahre.

Hinweise zur Antragstellung

Den Antrag stellen Sie persönlich bei der Personalausweis- oder Passbehörde Ihres Wohnorts, meist dem Bürgeramt. Seit Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder angenommen. Diese können Sie bei vielen Behörden direkt vor Ort an einem Gerät aufnehmen lassen oder von einem zertifizierten Fotografen elektronisch übermitteln lassen. Für die Aufnahme im Amt fällt eine eigene Gebühr an.

Die Gebühr wird bei der Antragstellung fällig. Einige Behörden bieten zusätzlich den Versand des fertigen Dokuments per Post an, dafür entstehen Zusatzkosten. Auch die Bearbeitung durch eine nicht zuständige Behörde kostet mehr. Solche Beträge tragen Sie in das Feld für Zusatzkosten ein. Bei Antragstellung im Ausland an einer Botschaft oder einem Konsulat gelten deutlich höhere Sätze.

In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden, etwa wenn die antragstellende Person bedürftig ist. Darüber entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Bei Verlust oder Diebstahl ist ein neues Dokument in der Regel zur vollen Gebühr zu beantragen. Der Verlust sollte sofort gemeldet und die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden.

Die Angaben in diesem Rechner sind eine Orientierung und ersetzen keine Auskunft der Behörde. Gebührensätze ändern sich gelegentlich durch neue Verordnungen. Prüfen Sie vor dem Termin die aktuellen Beträge auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde. Das tatsächliche Ablaufdatum ist auf dem Dokument aufgedruckt.

Tipps und typische Fehler

Rechtzeitig beantragen.

  • Ablauf: Datum prüfen.
  • Foto: Digital übermitteln.
  • Reise: Wochen einplanen.
  • Verlust: Sofort melden.

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Häufige Fragen

Wann gilt die Gebühr für unter 24-Jährige?

Maßgeblich ist das Alter am Tag der Antragstellung. Wer am Antragstag 23 Jahre alt ist, zahlt den niedrigeren Satz und erhält ein Dokument, das sechs Jahre gilt.

Gibt es den Kinderreisepass noch?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe gelten bis zu ihrem Ablaufdatum weiter.

Wie lange gilt ein vorläufiger Reisepass?

Höchstens ein Jahr. Er hat keinen Chip und wird nicht von allen Ländern für die visumfreie Einreise akzeptiert, deshalb vor der Reise die Einreisebestimmungen prüfen.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Personalausweises?

Meist zwei bis vier Wochen, je nach Behörde und Saison.

Brauche ich für den Antrag einen Termin?

In vielen Städten ja; die Terminvergabe erfolgt meist online beim Bürgeramt.

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