Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Stichtag und Schulpflicht
In Deutschland beginnt die Schulpflicht mit dem Schuljahr, das auf den sechsten Geburtstag folgt, wenn dieser bis zu einem bestimmten Stichtag liegt. Den Stichtag legt jedes Bundesland selbst fest. Häufig ist es der 30. September, einige Länder nutzen den 30. Juni oder andere Termine, und manche haben ihre Regel in den letzten Jahren geändert.
Deshalb ist der Stichtag im Rechner frei einstellbar. Der Rechner bestimmt den sechsten Geburtstag und vergleicht ihn mit dem Stichtag desselben Jahres. Liegt der Geburtstag am Stichtag oder davor, wird das Kind in diesem Jahr schulpflichtig, sonst im folgenden Jahr. Aus Geburtsdatum und Schuljahresbeginn ergibt sich das Alter am ersten Schultag.
Liegt der Geburtstag weniger als etwa drei Monate vor oder nach dem Stichtag, weist der Rechner auf einen Grenzfall hin. Dann kommen je nach Land eine Zurückstellung, eine vorzeitige Einschulung auf Antrag oder ein Einschulungskorridor mit Wahlrecht der Eltern in Betracht. Bitte prüfen Sie die aktuellen Regeln bei Schulamt oder Grundschule.
Schulreife und Entscheidung
Das Alter allein sagt wenig darüber, ob ein Kind schulbereit ist. Im Vorfeld der Einschulung finden in allen Ländern Schuleingangsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt statt, oft ergänzt durch Gespräche mit Kita und Grundschule. Sie geben Hinweise auf Sprache, Motorik, Konzentration und soziale Fähigkeiten.
Bei Kindern, die kurz vor dem Stichtag geboren sind, überlegen viele Eltern, ob ein weiteres Kita-Jahr sinnvoll wäre. Ob und wie eine Zurückstellung möglich ist, unterscheidet sich stark zwischen den Ländern; teils entscheidet die Schulleitung, teils haben Eltern in einem Korridor ein Wahlrecht. Fristen für Anträge liegen oft schon im Frühjahr vor dem Schuljahr.
Umgekehrt können Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs werden, in vielen Ländern auf Antrag früher eingeschult werden, wenn sie schulfähig sind. Lassen Sie sich von Kita, Schule und Kinderarztpraxis beraten. Der Rechner liefert eine erste Orientierung, keine verbindliche Entscheidung und keine Rechtsberatung.
Mit der Einschulung kommen neue Ausgaben auf Familien zu. Den passenden Ranzen prüfen Sie mit dem Schulranzen-Gewicht-Rechner, die Kosten einer Kita bis zur Einschulung mit dem Kita-Kosten-Rechner. Wie alt Ihr Kind an einem beliebigen Datum genau ist, zeigt der Altersrechner.
Tipps und typische Fehler
Gut in die Schule.
- Stichtag: Land prüfen.
- Untersuchung: Gesundheitsamt.
- Fristen: Im Frühjahr.
- Beratung: Kita und Schule.
Weitere Rechner: Familie & Recht
Häufige Fragen
Wann wird mein Kind schulpflichtig?
Im Jahr, in dem es bis zum Stichtag Ihres Bundeslands sechs Jahre alt wird.
Welcher Stichtag gilt in meinem Bundesland?
Das regelt das Schulgesetz des Landes; häufig der 30. September, bitte aktuell beim Schulamt prüfen.
Kann ich mein Kind später einschulen lassen?
Eine Zurückstellung ist je nach Land auf Antrag oder im Einschulungskorridor möglich.
Was ist ein Kann-Kind?
Ein Kind, das erst nach dem Stichtag sechs wird und auf Antrag früher eingeschult werden kann.
Wer entscheidet über eine Zurückstellung?
Je nach Bundesland die Schulleitung oder die Eltern innerhalb eines Korridors.
- Einschulung berechnen
- wann wird mein Kind eingeschult
- Einschulung Stichtag
- Schulpflicht Alter
- Einschulungsjahr berechnen
- Kann-Kind Einschulung
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bescheide von Elterngeldstelle, Familienkasse und Pflegekasse, gerichtliche Entscheidungen sowie die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.